Gibt es Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung?
Eine Sterbegeldversicherung können Sie ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Jedoch müssen Sie dann eine Wartezeit in Kauf nehmen, bis der Versicherungsschutz greift. Wenn Sie innerhalb der Wartezeit versterben, erhalten Ihre Angehörigen je nach Versicherer nur einen Teil der Versicherungssumme ausgezahlt. Manche Versicherer erstatten die bereits gezahlten Beiträge ganz oder teilweise zurück. Versterben Sie infolge eines Unfalls, gibt es keine Wartezeit.
Möchten Sie eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit abschließen, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung ablegen. Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit gibt es nicht.
Welche Gesundheitsfragen werden bei der Sterbegeldversicherung gestellt?
Welche Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung gestellt werden, variiert je nach Versicherer. Nach diesen Erkrankungen wird häufig gefragt:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Gefäßerkrankungen
- Krebs
- Diabetes
- Organschädigungen (z. B. Leber oder Niere)
- Schwere Infektionserkrankungen (z. B. Hepatitis, AIDS)
- Erkrankungen des Nervensystems (z. B. Multiple Sklerose, Parkinson)
- Knochen-, Gelenkerkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats (z. B. Rheuma, Osteoporose)
- Psychische Erkrankungen
Wichtig: Beantworten Sie Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß und vollständig. Tun Sie das nicht, kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Stellt die Versicherung im Todesfall fest, dass falsche Angaben gemacht wurden, erhalten Ihre Angehörigen im schlimmsten Fall kein Geld ausgezahlt.
Beratung rund um die Sterbegeldversicherung
Ob mit oder ohne Gesundheitsprüfung – unsere Versicherungsexperten beraten Sie rund um die Sterbegeldversicherung und berechnen gerne verschiedene Angebote für Sie. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.