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      Was ist eine Unfallrente?

      Überblick: Was ist eine Unfallrente?

      Kurzer Überblick

      • Die private Unfallrente zahlt eine monatliche Rente bei mindestens 50 % dauerhafter Invalidität infolge eines Unfalls und gleicht so Einkommensverluste aus – bei bestehender Invalidität ein Leben lang.
      • Sie ist besonders sinnvoll für Menschen mit risikoreichen Berufen oder Hobbys, ohne Zugang zu einer BU-Versicherung oder mit hohem Absicherungsbedarf, z. B. bei laufenden Krediten oder familiärer Verantwortung.
      • Voraussetzung ist, dass der Invaliditätsgrad ärztlich festgestellt wird (oft innerhalb von 15 Monaten) und die Unfallrente im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
      • Die Rentenhöhe kann frei gewählt werden – ein Richtwert liegt bei etwa 1.000 € monatlich, abhängig vom finanziellen Bedarf und Lebensstandard.
      • Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallrente deckt die private Unfallrente auch Freizeitunfälle weltweit ab, bietet mehr Flexibilität und kann von jeder Person abgeschlossen werden, unabhängig vom Beruf.
      Private Unfallversicherung Unfallrente

      Ratgeber-Inhalt

      Was ist eine Unfallrente?

      Die Unfallrente ist eine von der privaten Unfallversicherung ausgezahlte Rente für Versicherte, die in Ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind. Sie dient also dazu, Einkommensverluste und die finanziellen Folgen der Invalidität auszugleichen.

      Die Unfallrente wird in der Regel ab einer Invalidität von mindestens 50 % monatlich ausgezahlt. Sinkt die Invalidität unter 50 %, werden auch die Zahlungen der monatlichen Rente eingestellt. Bleibt die Invalidität bestehen, so wird die Unfallrente ein Leben lang monatlich an den Versicherten ausgezahlt.

      Unfallrente: Wann sie sinnvoll ist

      Sie kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität absichern möchten, etwa wenn Sie z. B. ein Hobby mit Unfallrisiko ausüben. Hier finden Sie einige Gründe, wann eine Unfallrente sinnvoll ist:

      1. Kein ausreichender Schutz durch andere Versicherungen

      • Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können, kann eine Unfallrente ein Teil des Risikos abdecken.
      • Für Personen ohne Berufsversicherungsschutz (z. B. Selbstständige, Hausfrauen/-männer, Kinder) kann eine private Absicherung helfen.

      2. Hoher Bedarf an finanzieller Sicherheit

      • Wenn Sie finanzielle Verpflichtungen haben (z. B. Familie, Kredite), hilft die Unfallrente, Einkommensverluste zu kompensieren.
      • Sie kann die Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und gesetzlichen Leistungen (z. B. Erwerbsminderungsrente) ausgleichen.

      3. Berufliche Risiken

      • Wenn Sie in einem Beruf mit erhöhtem Unfallrisiko arbeiten (z. B. Bau, Handwerk), kann eine Unfallrente sinnvoll sein.
      • Auch bei risikoreichen Hobbys (z. B. Klettern, Motorsport) bietet sie zusätzlichen Schutz.

      4. Ergänzung zur Invaliditätsleistung

      • Wenn Sie langfristige Unterstützung benötigen, weil die einmalige Invaliditätszahlung aus der privaten Unfallversicherung nicht ausreicht, um laufende Kosten zu decken.

      Voraussetzungen für die Unfallrente

      1. Invaliditätsgrad: Mindestens 50 % dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung durch den Unfall.
      2. Zeitliche Begrenzung: Bei einigen Versicherungen muss die Invalidität innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. 15 Monate nach dem Unfall) ärztlich festgestellt werden.
      3. Vertragliche Bedingungen: Die Unfallrente muss explizit im Versicherungsvertrag vereinbart sein.

      Wie hoch sollte die Unfallrente sein?

      Die Höhe hängt vom individuellen Bedarf ab. Grundsätzlich gilt:

      • Idealerweise sollte die Unfallrente bei Invalidität das jetzige Gehalt des Versicherten ausgleichen können.
      • Ein Richtwert kann 1.000 € monatlich oder mehr sein, je nach Lebensstil und Verpflichtungen.

      Die Höhe der Unfallrente kann individuell bei Vertragsabschluss festgelegt werden und ist unabhängig vom Gehalt des Versicherten. 

      Was ist der Unterschied zwischen gesetzliche und privater Unfallrente?

      Während die gesetzliche Unfallrente berufliche Risiken absichert, bietet die private Unfallrente einen umfassenden Schutz, der auch Freizeitunfälle und weltweite Ereignisse abdeckt. Beide Systeme können je nach Ihrer Lebenssituation sinnvoll kombiniert werden. Hier ein detaillierter Überblick der Unterschiede:

      Versicherte Ereignisse

      Die gesetzliche Unfallrente deckt ausschließlich Unfälle ab, die während der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder aufgrund einer Berufskrankheit entstehen. Freizeitunfälle sind hingegen nicht abgedeckt. Im Gegensatz dazu bietet die private Unfallrente Schutz bei allen Unfällen, unabhängig davon, ob diese während der Arbeit oder in der Freizeit passieren. Außerdem gilt sie weltweit und rund um die Uhr, sodass Sie auch im Urlaub oder bei Freizeitaktivitäten abgesichert sind.

      Anspruchsvoraussetzungen

      Ein Anspruch auf die gesetzliche Unfallrente besteht nur, wenn Sie pflichtversichert sind, beispielsweise als Arbeitnehmer, Schüler, Student oder in einer ähnlichen Tätigkeit. Personen wie Selbstständige oder Hausfrauen/-männer sind hier nicht abgesichert. Die private Unfallrente hingegen kann von jedem abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Somit schützt sie auch Personengruppen, die keinen Zugang zur gesetzlichen Unfallversicherung haben.

      Leistungshöhe

      Die Höhe der gesetzlichen Unfallrente richtet sich nach Ihrem Jahresarbeitsverdienst und dem Grad der Erwerbsminderung, der durch den Unfall oder die Berufskrankheit verursacht wurde. Diese Berechnung ist gesetzlich reguliert und nicht flexibel. Bei der privaten Unfallrente hingegen können Sie die Höhe der monatlichen Zahlungen individuell festlegen. Dadurch lässt sich die private Unfallrente optimal an Ihren finanziellen Bedarf und Ihre Lebenssituation anpassen.

      Geltungsbereich

      Die gesetzliche Unfallversicherung gilt primär in Deutschland und für berufsbedingte Auslandsaufenthalte. Freizeitunfälle und private Reisen sind davon ausgenommen. Im Gegensatz dazu bietet die private Unfallrente weltweiten Schutz. Egal, wo Sie sich befinden oder in welcher Situation sich der Unfall ereignet, Sie sind abgesichert.

      Flexibilität

      Die gesetzliche Unfallrente ist durch gesetzliche Vorgaben festgelegt und bietet keine Möglichkeit, Leistungen individuell anzupassen. Die private Unfallrente hingegen ist flexibel gestaltbar. Sie können zum Beispiel eine Progression vereinbaren, bei der die Rentenzahlungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigen, oder eine Dynamisierung, die die Leistungen regelmäßig erhöht.

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