Die Unfallrente ist eine von der privaten Unfallversicherung ausgezahlte Rente für Versicherte, die in Ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung wird häufig auch von einer Verletztenrente oder dem Verletztengeld gesprochen.
Die Unfallrente der privaten Unfallversicherung wird in der Regel ab einer Invalidität von mindestens 50% monatlich ausgezahlt. Sinkt die Invalidität unter 50%, werden auch die Zahlungen der monatlichen Rente eingestellt. Bleibt die Invalidität bestehen, so wird die Unfallrente ein Leben lang monatlich an den Versicherten ausgezahlt.
Die Höhe der Unfallrente kann dabei individuell bei Vertragsabschluss festgelegt werden und ist unabhängig vom Gehalt des Versicherten. Idealerweise sollte die Unfallrente bei Invalidität das jetzige Gehalt des Versicherten ausgleichen können.