Das Krankentagegeld wird vom Staat nicht als steuerpflichtiges Einkommen, sondern als Versicherungsleistung betrachtet. Daher ist das Krankentagegeld Steuer- und Abgabenfrei. Außerdem unterliegt es nicht dem Progressionsvorbehalt. Versicherer zahlen das Krankentagegeld also netto an die Versicherten aus.
Anders als das Krankengeld der GKV, welches dem Progressionsvorbehalt unterliegt, muss das Krankentagegeld nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.
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