Ja, damit Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes Leistungen aus Ihrer privaten Rentenversicherung beziehen können, können spezielle Vereinbarungen getroffen werden.
Möglich sind die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr (bei Tod während der Ansparphase), einer Rentengarantiezeit (bei Tod nach Rentenbeginn) oder der Einschluss einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung.
Wenn Leistungen für Hinterbliebene im Todesfall im Vertrag vereinbart werden, so hat dies negative Auswirkungen auf die eigentlichen Rentenbezüge. In der Regel werden Hinterbliebene aber in den Verträgen der Versicherten berücksichtigt, damit auch im Falle des Todes noch Leistungen an die Familie / die Begünstigten gezahlt werden.