Kann man eine private Rentenversicherung von der Steuer absetzen?
Eine private Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert wird, können Sie in der Ansparphase nicht steuerlich geltend machen (im Gegensatz zur Riester-Rente und Basisrente). Das heißt, Sie können die Beiträge nicht als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben.
Der Steuervorteil ergibt sich bei einer nicht staatlich geförderten privaten Rentenversicherung erst in der Auszahlungsphase.
Tipp: Hier können Sie alles zum Thema Riester-Rente und Steuer sowie Basisrente (Rürup-Rente) und Steuer nachlesen.
Steuer bei Auszahlung der privaten Rentenversicherung
In der Auszahlungsphase müssen Sie die private Rentenversicherung versteuern. Allerdings nicht in vollem Umfang wie bei der Riester- oder Rürup-Rente, sondern nur mit dem sogenannten Ertragsanteil.
Was ist der Ertragsanteil?
Der Ertragsanteil ist der Anteil an Ihrer privaten Rente, den Sie versteuern müssen. Er ist gesetzlich festgelegt und bestimmt sich nach Ihrem Alter bei Rentenbeginn. Je früher Sie in Rente gehen, desto höher ist der zu versteuernde Prozentsatz. Die Besteuerung mit dem Ertragsanteil erfolgt nur bei einer Auszahlung als monatliche Rente, bei einer Einmalauszahlung gelten andere Vorgaben (siehe unten).
Der Tabelle können Sie den Ertragsanteil nach Alter bei Renteneintritt entnehmen:
Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in % |
57 | 25 |
58 | 24 |
59 | 23 |
60/61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65/66 | 18 |
67 | 17 |
68 | 16 |
69/70 | 15 |
Beispiel: Wenn Sie sich Ihre private Rentenversicherung mit 65 Jahren auszahlen lassen wollen, beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent. Das heißt, Sie müssen 18 Prozent versteuern. Beträgt Ihre monatliche Rente 500 Euro, müssen Sie also 90 Euro versteuern, der Rest bleibt steuerfrei.
Versteuerung der privaten Rentenversicherung bei Einmalzahlung
Je nach Anbieter haben Sie auch die Möglichkeit, sich die private Rentenversicherung in einer Summe auszahlen zu lassen (sogenanntes Kapitalwahlrecht). Dann müssen Sie die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag versteuern. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Halbeinkünfteverfahren: Beim Halbeinkünfteverfahren sind 50 Prozent der Differenz steuerfrei, die anderen 50 Prozent werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Damit das Halbeinkünfteverfahren angewendet werden kann, müssen Sei bei Renteneintritt das 62. Lebensjahr vollendet haben (bei Verträgen vor 2012: das 60. Lebensjahr) und der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre gelaufen sein.
- Pauschale Abgeltungssteuer: Wenn Sie die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren nicht erfüllen, müssen Sie auf den Ertrag eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent bezahlen.
Wo wird die private Rentenversicherung in der Steuererklärung eingetragen?
Eine monatliche Rentenzahlung müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben, da sie an die Finanzverwaltung übermittelt wird. Sie können sie aber in der Anlage R in Zeile 13 und 14 (Leibrente) angeben.
Eine Kapitalauszahlung geben Sie in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalerträgen) an.