Wenn Hundehalter ihren Hund gerne auch ohne Leine laufen lassen, sollten Sie bei der Hundehaftpflichtversicherung unbedingt auf den Passus zum sogenannten Leinenzwang achten.
Hier wird geregelt, ob die Versicherung Schäden auch dann reguliert, wenn der Hund nicht angeleint ist. In der Regel ist das der Fall und die Hundehaftpflicht zahlt auch dann, wenn der Hund nicht angeleint ist. Hundehalter sollten dies aber unbedingt vor Abschluss der Versicherung prüfen.
Gut zu wissen:
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt keine Kosten, die durch Ordnungswidrigkeiten entstehen. Wird die Leinenpflicht missachtet und ein Bußgeld ist fällig, so muss dieses trotz Hundehaftpflichtversicherung vom Hundehalter selbst gezahlt werden.
