Wenn Hundehalter ihren Hund gerne auch ohne Leine laufen lassen, sollten Sie bei der Hundehaftpflichtversicherung unbedingt auf den Passus zum sogenannten Leinenzwang achten.
Hier wird geregelt, ob die Versicherung Schäden auch dann reguliert, wenn der Hund nicht angeleint ist. In der Regel ist das der Fall und die Hundehaftpflicht zahlt auch dann, wenn der Hund nicht angeleint ist. Hundehalter sollten dies aber unbedingt vor Abschluss der Versicherung prüfen.
Gut zu wissen:
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt keine Kosten, die durch Ordnungswidrigkeiten entstehen. Wenn Sie also ein Bußgeld erhalten, weil Sie die Leinenpflicht missachten, müssen Sie dieses trotz Haftpflicht selbst bezahlen.
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