Nicht jede Rechtsschutzversicherung kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Da es sich bei privaten Policen um eine Sachversicherung und nicht um Vorsorgeaufwendungen handelt, zählen die Versicherungskosten nicht zu den Sonderausgaben.
Welche Police ist steuerlich absetzbar?
Police | Steuerlich absetzbar? |
Private Rechtsschutzversicherung | Nein |
Verkehrsrechtsschutz | Nein |
Wohnungs- & Grundstücksrechtsschutz | Nein |
Arbeitsrechtschutz | Ja |
Kombi-Policen | Teilweise (Arbeitsrechtsschutz) |
Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung eintragen
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann im Rahmen der Werbungskosten in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Handelt es sich bei der gewählten Rechtschutzversicherung um eine Kombination aus einer Privat- und einer Firmenrechtsschutzversicherung, so kann nur der geschäftliche Anteil steuerlich abgesetzt werden. Um die Beträge steuerlich geltend machen zu können, muss der Versicherte über die exakte Höhe der Versicherung für den Arbeitsrechtsschutz Bescheid wissen.
Der steuerlich absetzbare Betrag stimmt mit dem der Rechnung der Versicherung überein, wenn es sich um eine rein berufliche Rechtsschutzversicherung handelt. Bei Kombinationsversicherungen kann der Versicherer auf Nachfrage den entsprechenden Betrag preisgeben.
Die Angabe der Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Steuererklärung wirkt sich erst aus, wenn die Werbungskosten in Summe 1.000 Euro übersteigen, da ansonsten dieser Pauschalbetrag berücksichtigt wird. Die Rechtsschutzversicherung wird in der Steuererklärung in der Anlage N unter „Sonstiges“ in Zeile 48 eingetragen.
Selbständige können die Rechtsschutzversicherung Ihrer Unternehmung als Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben und ebenfalls in voller Höhe absetzen.