Bei der Rechtsschutzversicherung verhält es sich wie bei jeder anderen Versicherung auch. Um sie kündigen zu können, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, die je nach Vertrag unterschiedlich sind. Die sogenannte ordentliche Kündigung kann schriftlich entweder per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein mit der Post versendet werden. Die Kündigung ist in der Regel drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres möglich. Teils sind auch kürzere Fristen möglich, die sich dann aus den Versicherungsbedingungen entnehmen lassen.
Die Laufzeiten bei Rechtsschutzversicherungen liegen üblicherweise zwischen einem und drei Jahren. Sollte die ordentliche Kündigung nicht rechtzeitig eingehen, verlängert sich die Versicherung durch das stillschweigende Einverständnis des Versicherungsnehmers um ein weiteres Jahr. Neben der ordentlichen Kündigung ist zudem die außerordentliche Kündigung möglich.
Wird die Rechtsschutzversicherung teurer und die Leistungen steigen nicht, so kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Nachricht gekündigt werden. Auch nach einem Schadensfall ist eine Kündigung durch den Kunden aber auch durch das Versicherungsunternehmen möglich. Sie muss spätestens einen Monat nach der Ablehnung eines versicherten Schadens oder nach der Begleichung eines Leistungsfalles schriftlich eingehen.