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      Steinschlagschäden am Auto: Welche Versicherung zahlt?

      Kfz-Versicherung Steinschlag

      Ein Steinschlag gehört zu den häufigsten Schäden im Straßenverkehr. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Autofahrer jedes Jahr mehr als zwei Millionen Mal von Steinschlagschäden betroffen. Glasbruch ist damit der häufigste Kaskoschaden überhaupt. Welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt davon ab, was genau beschädigt wurde und welchen Versicherungsschutz Sie haben.

      Was ist ein Steinschlag?

      Als Steinschlag bezeichnen Versicherungen einen Schaden, den herumfliegende Steine, Rollsplitt oder Schotter an einem Fahrzeug verursachen. Meist entsteht dabei ein Glasschaden oder ein Lackschaden. Besonders häufig sind Windschutzscheibe, Seitenscheiben und die Motorhaube betroffen.

      Welche Versicherung zahlt bei Steinschlag?

      Je nach Schaden kommen die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Das hängt davon ab, welches Teil des Autos beschädigt wurde.

      Teilkaskoversicherung: zuständig für Glasschäden

      Den Glasschaden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Diese ist Bestandteil einer Kfz-Versicherung mit Kaskodeckung und greift unabhängig davon, ob die Windschutzscheibe repariert oder vollständig ausgetauscht werden muss. Der Vorteil für Versicherte mit Teilkaskoschutz besteht im Wegfall der Schadenfreiheitsklassen. Dadurch bleibt die Versicherungspolice in puncto Beitragszahlung unverändert, im Gegensatz zur Vollkasko.

      Bei einer Reparatur des Steinschlags (ohne Scheibenwechsel) verzichten viele Versicherer auf die Selbstbeteiligung, da eine Reparatur für alle Beteiligten deutlich günstiger ist als ein Austausch. Beim Austausch der Scheibe fällt in der Regel die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an.

      Vollkaskoversicherung: zuständig für Lackschäden

      Schäden durch Steinschlag an der Karosserie oder dem Lack sind ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Ein Steinschlag auf der Motorhaube ist damit über die Vollkasko abgesichert. Zu beachten ist jedoch: Dabei entpuppt sich ein Steinschlag bei einer Vollkaskoversicherung gegebenenfalls als kostspielig, da er die Schadenfreiheitsklasse beeinflusst und damit die Höhe künftiger Versicherungsbeiträge.
      Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist auch für Glasschäden abgesichert, da die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko einschließt.

      Sofortmaßnahmen nach einem Steinschlag

      Wer einen Steinschlag bemerkt, sollte schnell handeln:

      1. Anhalten bei nächster sicherer Gelegenheit.
      2. Schadenstelle schützen: Ein Steinschlagpflaster oder transparenter Klebefilm verhindert, dass Schmutz und Feuchtigkeit eindringen und den Riss vergrößern.
      3. Versicherung informieren: Vor der Reparatur sollte der Schaden bei der Versicherung gemeldet werden. Viele Anbieter arbeiten mit Partnerwerkstätten zusammen und bieten dort vergünstigte Konditionen oder den Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei einer Reparatur.
      4. Fachbetrieb aufsuchen: Von einer Eigenreparatur ist abzuraten. Eine unsachgemäße Instandsetzung kann den Schaden verschlimmern und dazu führen, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.

      Steinschlag und TÜV: Wann gibt es keine Plakette?

       Für das Bestehen der Hauptuntersuchung kommt es vor allem darauf an, wo der Schaden liegt. Liegt er im sogenannten Fernsichtbereich des Fahrers, ist das in der Regel ein erheblicher Mangel und führt dazu, dass keine Plakette erteilt wird. Wer einen Steinschlag im Sichtfeld ignoriert, riskiert damit nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die nächste Hauptuntersuchung. 

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