Der Vertragsrechtsschutz für Firmen schützt Betriebe, wenn es zu Streitigkeiten über abgeschlossene Verträge kommt und die Firma ihre eigenen Rechte aus den Verträgen gerichtlich einfordern muss. Der Rechtsschutz leistet jedoch nur dann, wenn die Versicherungsnehmer ihren eigenen Pflichten nachgekommen sind. Als Zusatzbaustein ergänzt der Firmenvertragsrechtsschutz einen bestehenden Firmenrechtsschutz um wichtigen Schutz bei vertraglichen Auseinandersetzungen.
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