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      Haftung des Aufsichtsrats – Risiken & Absicherung

      Kurzer Überblick Haftung des Aufsichtsrats

      Kurzer Überblick

      • Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium in Unternehmen und trägt eine hohe Verantwortung.
      • Bei Pflichtverletzungen haften Aufsichtsräte unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
      • Eine D&O-Versicherung ist für Aufsichtsräte extrem wichtig, da Schadensersatzansprüche die gesamte Existenz bedrohen können.
      Haftung Aufsichtsrat

      Aufgaben des Aufsichtsrats 

      Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist im Aktiengesetz klar definiert. Dort heißt es: "Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen." Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium in Unternehmen. In dieser Funktion berät, kontrolliert und überwacht er den Vorstand.

      Zu den konkreten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören unter anderem: 

      • Bestellung und Abbestellung von Vorstandsmitgliedern
      • Überwachung und Kontrolle des Vorstands hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Profitabilität des Unternehmens
      • Beratung des Vorstands bei wichtigen Entscheidungen
      • Geltendmachung von Ansprüchen des Unternehmens gegen ehemalige oder aktive Vorstandsmitglieder 

      Der Aufsichtsrat vertritt dabei die Interessen der Aktionäre oder Gesellschafter. Er muss sicherstellen, dass das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird und strategische Fehlentscheidungen verhindern. Im Ernstfall muss er rechtliche Schritte gegen die Vorstandsmitglieder einleiten. 

      Gut zu wissen

      Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Je nach Grundkapital des Unternehmens darf er maximal 21 Mitglieder haben. Die Amtsdauer des Aufsichtsrats beträgt maximal vier Jahre, wobei das Eintritts- und das Austrittsjahr nicht berücksichtigt wird. 

      Diese Unternehmensformen müssen einen Aufsichtsrat haben: 

      • Aktiengesellschaft (AG)
      • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 
      • Genossenschaften ab 20 Mitgliedern 
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ab 500 Mitarbeitenden 

      Andere Unternehmensformen oder kleinere GmbH können freiwillig einen Aufsichtsrat wählen.

       

      Haftungsrisiken des Aufsichtsrats 

      Grundsätzlich gibt es drei Arten der Haftung des Aufsichtsrats: 

      • Haftung gegenüber dem Unternehmen 
      • Haftung gegenüber Dritten 
      • Strafrechtliche Haftung

      Aufsichtsräte haften persönlich mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten schuldhaft verletzen. Zum Beispiel, wenn Sie den Vorstand nicht ausreichend überwachen, betrügerische Handlungen nicht verhindern oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Geschäftsführung nicht verfolgen. 

      Absicherung für Aufsichtsräte

      Aufsichtsräte tragen ein hohes Maß an Verantwortung und können bei Pflichtverletzungen hohen Schadensersatzforderungen ausgesetzt sein. Sie haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, weshalb eine D&O-Versicherung (Directors & Officers Versicherung) für Aufsichtsräte extrem wichtig ist. Ohne ausreichende Absicherung können Schadensersatzforderungen die gesamte private und berufliche Existenz bedrohen. 

      Damit es im Schadenfall nicht zu Interessenskonflikten kommt, sollten Aufsichtsratsmitglieder eine separate D&O-Versicherung abschließen, am besten bei einer anderen Gesellschaft als der Vorstand. 

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