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Geschäftsführerhaftung – Wer haftet bei einer GmbH?

Kurzer Überblick Geschäftsführerhaftung

Kurzer Überblick

  • Die Haftung einer GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. 
  • In der Regel haften Geschäftsführer und Gesellschafter also nicht mit ihrem Privatvermögen.
  • Bei bestimmten Pflichtverletzungen kann aber trotzdem eine persönliche Haftung in Betracht kommen. 
Geschäftsführerhaftung

GmbH Haftung – Wer haftet bei einer GmbH? 

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft und gilt als juristische Person. Das heißt, sie tritt als eigene Rechtspersönlichkeit mit Rechten und Pflichten auf. Deshalb ist die Haftung für Schäden, die aus den Handlungen der GmbH resultieren, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Trotzdem kann es sein, dass Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen haften müssen, wenn sie ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen.

Geschäftsführerhaftung

Bei Pflichtverletzungen kann es sein, dass Geschäftsführer einer GmbH mit ihrem Privatvermögen in Haftung genommen werden können. Die Haftung gegenüber der GmbH bezeichnet man dabei als Innenhaftung, die Haftung gegenüber Dritten als Außenhaftung. Pflichtverletzungen können zum Beispiel sein: 

  • Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Insolvenzverschleppung
  • Verstoß gegen Steuerpflichten
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot 
  • Unzulässige Zahlungen an Gesellschafter 
  • Rechtsverletzungen

Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Grundsätzlich gilt: Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie Pflichten fahrlässig oder vorsätzlich verletzen und der GmbH durch die Pflichtverletzung ein Schaden entsteht. Ob eine Pflichtverletzung vorliegt, wird an § 43 Abs. 1 GmbHG gemessen. Demnach müssen Geschäftsführer die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" anwenden. Ob ein Geschäftsführer seine Pflichten fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat, muss aber immer im Einzelfall geklärt werden.

Hinweis: Die Geschäftsführerhaftung ist ein komplexes rechtliches Thema, das im Einzelfall juristisch geklärt werden muss. Bei rechtlichen Fragen dazu, wenden Sie sich daher immer an einen Rechtsanwalt. Hier finden Sie zum Beispiel einen Leitfaden zur Geschäftsführerhaftung.

 

Absicherung für Geschäftsführer: D&O-Versicherung

Mit einer D&O-Versicherung können Geschäftsführer sich für den Fall der persönlichen Haftung absichern. Eine D&O-Versicherung prüft Ansprüche auf eigene Kosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab (sogenannter passiver Rechtsschutz). Berechtigte Schadensersatzforderungen werden von der Versicherung bezahlt. 

Sie haben Fragen rund um die D&O Versicherung? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter und vergleichen verschiedene Angebote für Sie. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. 

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