Skip to content

Ihr Versicherungsmakler in der Nähe

      Geschäftsführerhaftung – Wer haftet bei einer GmbH?

      Kurzer Überblick Geschäftsführerhaftung

      Kurzer Überblick

      • Die GmbH haftet grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Geschäftsführer.
      • Geschäftsführer können persönlich haften, wenn sie gegen ihre Pflichten verstoßen – etwa bei Insolvenzverschleppung, Steuervergehen oder unzulässigen Zahlungen.
      • Man unterscheidet zwischen Innenhaftung (gegenüber der GmbH) und Außenhaftung (gegenüber Dritten).
      • Die Haftung greift, wenn Geschäftsführer fahrlässig oder vorsätzlich gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten handeln.
      • Eine D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer vor finanziellen Folgen persönlicher Haftung – inklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche.
      Geschäftsführerhaftung

      Ratgeber-Inhalt

      Geschäftsführerhaftung – Wer haftet bei einer GmbH? 

      Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft und gilt als juristische Person. Das heißt, sie tritt als eigene Rechtspersönlichkeit mit Rechten und Pflichten auf. Deshalb ist die Haftung für Schäden, die aus den Handlungen der GmbH resultieren, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Trotzdem kann es sein, dass Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen haften müssen, wenn sie ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen.

      Was bedeutet Geschäftsführerhaftung?

      Bei Pflichtverletzungen kann es sein, dass Geschäftsführer einer GmbH mit ihrem Privatvermögen in Haftung genommen werden können. Die Haftung gegenüber der GmbH bezeichnet man dabei als Innenhaftung, die Haftung gegenüber Dritten als Außenhaftung. Pflichtverletzungen können zum Beispiel sein: 

      • Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Insolvenzverschleppung
      • Verstoß gegen Steuerpflichten
      • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot 
      • Unzulässige Zahlungen an Gesellschafter 
      • Rechtsverletzungen

      Haftungsrisiken für Geschäftsführer

      Grundsätzlich gilt: Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie Pflichten fahrlässig oder vorsätzlich verletzen und der GmbH durch die Pflichtverletzung ein Schaden entsteht. Ob eine Pflichtverletzung vorliegt, wird an § 43 Abs. 1 GmbHG gemessen. Demnach müssen Geschäftsführer die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" anwenden. Ob ein Geschäftsführer seine Pflichten fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat, muss aber immer im Einzelfall geklärt werden.

      Hinweis: Die Geschäftsführerhaftung ist ein komplexes rechtliches Thema, das im Einzelfall juristisch geklärt werden muss. Bei rechtlichen Fragen dazu, wenden Sie sich daher immer an einen Rechtsanwalt. Hier finden Sie zum Beispiel einen Leitfaden zur Geschäftsführerhaftung.

       

      Absicherung für Geschäftsführer: D&O-Versicherung

      Mit einer D&O-Versicherung können Geschäftsführer sich für den Fall der persönlichen Haftung absichern. Eine D&O-Versicherung prüft Ansprüche auf eigene Kosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab (sogenannter passiver Rechtsschutz). Berechtigte Schadensersatzforderungen werden von der Versicherung bezahlt. 

      Sie haben Fragen rund um die D&O Versicherung? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter und vergleichen verschiedene Angebote für Sie. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. 

      Jetzt Beratung vereinbaren

      D&O-Versicherung Persönliche Beratung gewünscht?

      Derzeit beliebt

      Sonderziehungsrecht

      Was versteht man unter Sonderziehungsrecht?

      Unterschied zwischen einer Kautionsversicherung und dem Avalkredit

      Worin unterscheidet sich eine Kautionsversicherung vom Avalkredit?

      Höhe Deckungssumme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

      Deckungssumme bei der Vermögensschadenhaftpflicht richtig wählen

      Bleiben Sie auf dem Laufenden. impuls Newsletter abonnieren

      Mit unserem Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Versicherungen - mit Ratgebern, Tipps und Trends sowie Service-Themen. Für die Anmeldung einfach hier ihre E-Mail Adresse eintragen: