Wie lange ist die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung?
Die reguläre Wartezeit bei einem Wechsel in die PKV liegt bei drei Monaten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach Ablauf dieser Zeit gilt. Das betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen sowie Kosten für Medikamente, Brillen oder Massagen. Behandlungskosten, die durch einen Unfall entstehen, werden aber auch während der Wartezeit von der privaten Krankenversicherung erstattet.
Für besondere Leistungen kann die Wartezeit bis zu acht Monate betragen. Dazu gehören Psychotherapie, kieferorthopädische Behandlungen oder Schwangerschaft.
Kann man Wartezeiten in der PKV umgehen?
Es gibt einige Möglichkeiten, damit die Wartezeit verkürzt oder erlassen wird. Zum Beispiel kann die Zeit der Vorversicherung angerechnet werden. Wechseln Sie von einer privaten Krankenversicherung in eine andere, gelten die Wartezeiten oft nur für die Leistungen, die im neuen Tarif hinzukommen.
Wenden Sie sich bei Fragen zu den Wartezeiten und Ihren Möglichkeiten gerne an Ihren Berater vor Ort.
Warum gibt es in der PKV Wartezeiten?
Die Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung gibt es, damit die Versicherung nicht "noch schnell" abgeschlossen wird, wenn bereits bekannt ist, dass bald eine Leistung in Anspruch genommen werden muss. Gäbe es diesen "Riegel" nicht, könnten die Versicherer ihr Risiko weniger gut kalkulieren und höhere Beiträge wären die Folge.