Krankenhaus: Zusatzversicherung für Rentner sinnvoll?
Auch im Alter können Sie noch eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Allerdings wird ein Neuabschluss ab etwa 70 Jahren deutlich schwieriger, da viele Versicherer aufgrund von Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen Anträge ablehnen oder nur noch wenige Tarife anbieten. Grundsätzlich ist die Versicherung gerade für Menschen interessant, die tendenziell mehr Zeit im Krankenhaus verbringen oder Wert auf Komfort und hochwertige Behandlungen legen. Da jedoch mit dem Alter das Risiko steigt, dass Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen, steigen auch die Beiträge für die Zusatzversicherung.
Je später Sie also eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, desto teurer wird sie. Je nach Tarif müssen Sie mit Mitte 60 ungefähr mit den dreifachen Kosten im Vergleich zum Abschluss mit Mitte 30 rechnen. Mit 35 Jahren kostet eine Krankenhauszusatzversicherung durchschnittlich etwa 30 Euro pro Monat. Mit Mitte 60 kann eine Zusatzversicherung schnell über 70 Euro pro Monat kosten.
Krankenhauszusatzversicherung: Gesundheitsfragen
Beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung müssen in der Regel Gesundheitsfragen beantworten müssen. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, Ihr allgemeiner Gesundheitszustand schlecht ist oder absehbar ist, dass Sie bald im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist es schwierig, noch eine Krankenhauszusatzversicherung zu bekommen. Oder die Leistungen zu erhalten, die Sie sich wünschen.
Jeder Versicherer kann selbst entscheiden, welche Gesundheitsfragen bei Antragstellung beantwortet werden müssen, wer in die Versicherung aufgenommen wird und wer nicht. Daher sollten Sie Zusatzversicherungen so früh wie möglich und bei guter Gesundheit abschließen.
Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Es ist unter bestimmten Bedingungen auch möglich, eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen. Allerdings wird der Beitrag dadurch teurer und der Leistungsumfang könnte deutlich kleiner ausfallen. Folgende Punkte gibt es zu beachten:
- Gruppenverträge: Wenige Versicherer bieten solche Tarife im Rahmen von Gruppenverträgen an, z. B. über den Arbeitgeber oder bestimmte Organisationen. Hier wird meist auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.
- Wartezeiten: Häufig gelten Wartezeiten (z. B. 3 bis 8 Monate), bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Das dient dazu, Missbrauch zu vermeiden.
- Tarifwahl: Solche Tarife ohne Gesundheitsprüfung können teurer sein oder weniger Leistungen bieten als Tarife mit Prüfung.
- Ausschlüsse: Bestehende Krankheiten oder Beschwerden könnten ausgeschlossen werden, selbst wenn keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird.
Zuzahlung – Krankenhaus für Rentner
Gut zu wissen: Gesetzlich Versicherte müssen für bestimmte Ausgaben eine Zuzahlung leisten. Dazu gehören auch Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte. Die Zuzahlung beträgt in diesem Fall 10 Euro pro Tag, aber max. 28 Tage im Jahr.
Sie können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn Sie eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen. Den Antrag können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dazu müssen Sie Nachweise über Ihre Einnahmen übersenden und die Quittungen für die Zuzahlungen einreichen, zum Beispiel Krankenhaus-Rechnungen oder Quittungen für Medikamente. Mehr Infos zur Befreiung von der Zuzahlung erhalten Sie hier auf der Website der Verbraucherzentrale.
Was leistet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet auch für Rentner viele nützliche Leistungen, die über die Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen:
1. Bessere Unterbringung im Krankenhaus: Sie kommen in einem Ein- oder Zweibettzimmer unter und erhalten Wahlleistungen wie eine bessere Verpflegung oder zusätzliche Services.
2. Freie Arztwahl: Als Privatpatient können Sie die Behandlung durch Spezialisten oder den Chefarzt wählen.
3. Zuzahlungsfreie Krankenhausaufenthalte: Die gesetzliche Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte übernimmt oft die Zusatzversicherung.
4. Absicherung von Zusatzkosten: Spezielle Behandlungen oder Therapien, die nicht von der GKV abgedeckt werden, sind meist auch im Leistungspaket enthalten.
5. Freie Krankenhauswahl: Oft können Sie zwischen verschiedenen Kliniken wählen, auch Privatkliniken, die eine GKV nicht abdecken würde.
Was gibt es beim Abschluss zu beachten?
Damit der Tarif Ihren Bedürfnissen entspricht, gibt es beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung Folgendes zu beachten:
- Leistungen prüfen: Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Klinikwahl
- Gesundheitsprüfung: Mögliche Ausschlüsse oder Zuschläge bei Vorerkrankungen
- Wartezeiten: Meist 3–8 Monate, außer bei Unfällen
- Beiträge im Alter: Tarife mit stabilen Beiträgen oder Altersrückstellungen bevorzugen
- Vergleichen: Tarife und Bedingungen genau prüfen