Einzelzimmer im Krankenhaus für Kassenpatienten
Als Kassenpatient erhalten Sie im Krankenhaus ein Einzelzimmer, wenn das dringend medizinisch erforderlich ist. Zum Beispiel bei hoher Ansteckungs- oder Infektionsgefahr. Ansonsten können Sie nur ein Einzelzimmer bekommen, wenn Sie die Kosten selbst übernehmen oder eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben.
-
Anspruch:
Sie haben standardmäßig Anspruch auf ein Mehrbettzimmer (in der Regel 2-4 Betten) und die Regelversorgung durch die Krankenhausärzte. -
Einzelzimmer:
Für ein Einzelzimmer müssten Sie die Kosten selbst tragen oder eine stationäre Zusatzversicherung abschließen. -
Kosten für Einzelzimmer:
Je nach Krankenhaus und Region liegen die Kosten bei etwa 50–150 EUR pro Tag.
Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. -
Lösung:
Eine stationäre Zusatzversicherung kann die Kosten für ein Einzel- oder Zweibettzimmer sowie oft auch eine Chefarztbehandlung abdecken.
Einzelzimmer im Krankenhaus als privat Versicherte
-
Anspruch:
Je nach Tarif haben Sie Anspruch auf ein Einzelzimmer (oder Zweibettzimmer) und die Behandlung durch den Wahlarzt (z. B. Chefarzt). -
Kostenübernahme:
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für das Einzelzimmer, sofern diese Leistung in Ihrem Tarif enthalten ist.
Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob die Wahlleistung "Einbettzimmer" explizit eingeschlossen ist. -
Vorteil:
Die Kosten für Wahlleistungen (z. B. Einzelzimmer, Chefarzt) sind im Tarif geregelt, sodass Sie keine zusätzlichen Zahlungen leisten müssen.
Was passiert, wenn kein Einzelzimmer im Krankenhaus frei ist?
Wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung für ein Einzelzimmer abgeschlossen haben, aber kein Einzelzimmer frei ist, erhalten Sie dafür einen finanziellen Ausgleich.
Das „Ersatz-Krankenhaustagegeld“ wird Ihnen für jeden Tag ausbezahlt, den Sie im Krankenhaus verbringen. Die Höhe wird in Ihrem Vertrag festgelegt und unterscheidet sich je nach Versicherer und gewähltem Tarif.