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      Krankenhauszusatzversicherung

      • Behandlung durch den Chefarzt
      • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
      • Mehr Komfort und Privatsphäre im Krankenhaus
      Krankenhauszusatzversicherung

      Kurzer Überblick Krankenhauszusatzversicherung

      • Ab 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte von 10 auf 15 Euro pro Tag. Viele Versicherte nutzen deshalb eine Krankenhauszusatzversicherung, um sich zusätzliche Leistungen und mehr Komfort im Ernstfall zu sichern.
      • Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich als gesetzlich versicherte Person bessere Leistungen im Krankenhaus – zum Beispiel Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
      • Die Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht es Kassenpatienten, im Krankenhaus wie Privatpatienten behandelt zu werden.
      • Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zählen zu den wichtigsten Leistungen.
      • Je früher die stationäre Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge.
      • Je nach Tarif und Gesundheitszustand kann auch ein Abschluss trotz Vorerkrankung möglich sein.
      • Auch bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen oder ohne Wartezeit lohnt sich ein genauer Blick auf Leistungen und Einschränkungen.

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      Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

      Mit einer Krankenhauszusatzversicherung, auch stationäre Zusatzversicherung genannt, können gesetzlich versicherte Personen Leistungen absichern, die sonst häufig nur Privatpatienten vorbehalten sind. Dazu gehören insbesondere die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch Chefärzte oder Spezialisten sowie je nach Tarif die freie Krankenhauswahl.

      Ohne eine solche Zusatzversicherung gilt in der Regel die gesetzliche Regelversorgung – also die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch die im Krankenhaus zuständigen Ärzte.

      Warum ist eine stationäre Zusatzversicherung sinnvoll?

      Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einem Krankenhausaufenthalt in erster Linie die medizinische Grundversorgung. Wer zusätzlichen Komfort, privatärztliche Behandlung oder mehr Wahlfreiheit im Krankenhaus wünscht, benötigt dafür eine ergänzende Absicherung.

      Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie sich je nach Tarif bessere Unterbringung, mehr Flexibilität und zusätzliche Leistungen sichern. Besonders wichtig ist dabei, nicht nur auf den Preis zu schauen, sondern auch auf Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Leistungsgrenzen.

      Viele Interessenten fragen sich außerdem, ob ein Abschluss auch ohne Gesundheitsfragen oder trotz Vorerkrankung möglich ist. 

      Sie möchten eine Beratung oder sich unverbindlich informieren? Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein.

      Krankenhauszusatzversicherung Mehr Leistungen im Krankenhaus als die gesetzliche Versorgung bietet

      Ab 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte. Viele Versicherte nutzen deshalb eine Krankenhauszusatzversicherung, um sich zusätzliche Leistungen und mehr Komfort im Ernstfall zu sichern.

      Je nach Tarif können bei einer stationären Zusatzversicherung verschiedene Leistungen eingeschlossen sein. Besonders wichtig sind dabei nicht nur Komfortleistungen, sondern auch die Qualität der medizinischen Versorgung und die Bedingungen im Ernstfall.

      Typische Leistungen sind :

      • privatärztliche Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten
      • Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer 
      • freie Krankenhauswahl 
      • ambulante Operationen durch Spezialisten 
      • Vor- und Nachbehandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus 
      • Übernahme von Kosten für eine eventuelle stationäre Aufnahme
      • Fahrtkosten oder weitere tarifabhängige Zusatzleistungen
      • Freie Arztwahl
      • je nach Tarif Rooming-in, Transportkosten oder Krankenhaustagegeld

      Wichtig ist nicht nur, welche Leistungen grundsätzlich versichert sind, sondern auch, unter welchen Bedingungen sie gelten und wo tarifliche Grenzen liegen.

      Expertin für Krankenhauszusatzversicherung - impuls AG

      Krankenhauszusatzversicherung Unser Expertentipp

      • Beitragsstabilität im Alter: Der entscheidende Vorteil der Krankenhauszusatzversicherung mit Altersrückstellung ist die Beitragsstabilität im Alter. Das bedeutet, dass Versicherte von einem konstant bleibenden Beitrag für die stationäre Zusatzversicherung profitieren – und zwar unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.
      • Weitere Zusätze: Neben der stationären Zusatzversicherung ist auch ein Krankenhaustagegeld eine Überlegung wert.
      • Höchstsätze: Stellen Sie sicher, dass die Tarife bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte leisten. 
      • Sie möchten wissen, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt? Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer Krankenhauszusatzversicherung – auch dann, wenn Sie Fragen zu Gesundheitsfragen, Vorerkrankungen, Wartezeiten oder bestimmten Leistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung haben.

      Stationäre Zusatzversicherung Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

      Die Kosten für eine Krankenhauszusatzversicherung hängen vor allem vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Wer sich frühzeitig absichert, profitiert in der Regel von günstigeren Beiträgen. Besonders Tarife mit Chefarztbehandlung, freier Krankenhauswahl sowie Ein- oder Zweibettzimmer sind etwas kostenintensiver, bieten dafür aber umfangreiche Leistungen im Krankenhaus.

      Typische monatliche Beiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung:

      • 20 bis 30 Jahre: ca. 15 bis 30 € monatlich

      • 31 bis 40 Jahre: ca. 20 bis 40 € monatlich

      • 41 bis 50 Jahre: ca. 30 bis 50 € monatlich

      • 51 bis 60 Jahre: ca. 45 bis 70 € monatlich

      • Ab 61 Jahren: ca. 60 bis 100 € oder mehr monatlich

      Diese Werte mit Stand 08/2026 dienen lediglich als Orientierung. Der tatsächliche Beitrag richtet sich immer nach dem gewählten Tarif und den individuellen Voraussetzungen. Wer Wert auf Komfort, Privatsphäre und eine Behandlung durch ausgewiesene Spezialisten legt, kann mit einer Krankenhauszusatzversicherung bereits für wenige Euro am Tag von den Vorteilen eines Privatpatienten im Krankenhaus profitieren.

      Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, da Leistungen und Beiträge teilweise erheblich voneinander abweichen können.

      Stationäre Zusatzversicherung Welche Tarife gibt es bei einer Krankenhauszusatzversicherung?

      Krankenhauszusatzversicherungen werden häufig in Basis-, Komfort-, Premium- und Spezialtarife unterteilt. Die Unterschiede liegen vor allem bei der Unterbringung, den medizinischen Wahlleistungen und den Aufnahmebedingungen.

      Basistarif

      Der Basistarif richtet sich an preisbewusste Versicherte. Er beinhaltet häufig die Unterbringung im Zweibettzimmer und bietet grundlegende Zusatzleistungen für den Krankenhausaufenthalt. Im Vergleich zu höherwertigen Tarifen sind Komfort und Leistungsumfang häufig eingeschränkt.

      Komforttarif

      Der Komforttarif bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung. Typische Leistungen sind die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung. Für viele Versicherte stellt er den klassischen Mittelweg dar.

      Premiumtarif

      Ein Premiumtarif bietet den umfangreichsten Schutz. Dazu gehören meist ein Einbettzimmer, Chefarztbehandlung sowie eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Dafür fällt der Beitrag in der Regel höher aus.

      Spezialtarife

      Spezialtarife können beispielsweise ohne Gesundheitsfragen oder ohne Wartezeit angeboten werden. Der vereinfachte Zugang wird häufig durch höhere Beiträge oder bestimmte Leistungseinschränkungen ausgeglichen. Deshalb sollte jeder Tarif individuell geprüft werden.

      Krankenhauszusatzversicherung - FAQ

      Ja, eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen ist grundsätzlich möglich. Solche Tarife sind jedoch nicht automatisch die bessere Wahl. Häufig sind die Beiträge höher oder bestimmte Leistungen eingeschränkt. Teilweise sind auch nicht alle gewünschten Komfort- und Behandlungsleistungen enthalten.

      Der Grund ist einfach: Wenn ein Versicherer keine Angaben zum Gesundheitszustand abfragt, kalkuliert er mit einem höheren Risiko. Dieses Risiko zeigt sich oft im Beitrag oder im Leistungsumfang.

      Ob ein Tarif ohne Gesundheitsfragen sinnvoll ist, hängt deshalb immer von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungswünschen ab.

      Ja, ein Abschluss kann auch mit Vorerkrankungen möglich sein. Je nach Versicherer und Gesundheitszustand sind jedoch Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im Einzelfall auch eine Ablehnung möglich. Eine individuelle Prüfung ist deshalb besonders wichtig.

      In vielen Fällen kann vor dem eigentlichen Antrag auch eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich vorab einschätzen, welche Lösungen realistisch sind, ohne direkt einen formellen Antrag zu stellen.

      Welche Gesundheitsfragen bei einer Krankenhauszusatzversicherung gestellt werden, entscheidet jeder Versicherer selbst. Oft wird nach diesen Faktoren gefragt: 

      • Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen
      • Größe und Gewicht 
      • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus in den letzten Jahren (Zeitraum kann variieren) 
      • Aktuelle Erkrankungen
      • Bestimmte Vorerkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Erkrankungen der Organe, Stoffwechsel-Erkrankungen, Diabetes, psychische Erkrankungen, ...)
      • Suchterkrankungen
      • Reha-Aufenthalte 
      • Tragen einer Sehhilfe 
      Eine Risikovoranfrage ist besonders sinnvoll, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen oder Unsicherheit über die Annahmechancen besteht. So kann vorab geprüft werden, welche Versicherer und Tarife realistisch infrage kommen.

      Falsche oder unvollständige Angaben können schwerwiegende Folgen haben. Je nach Fall kann der Versicherer Leistungen verweigern, Zuschläge verlangen, den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Deshalb sollten Gesundheitsfragen immer vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.  

      Oft ja. Wenn ein Versicherer auf Gesundheitsfragen verzichtet, kalkuliert er mit einem höheren Risiko. Das kann sich in höheren Beiträgen oder in einem eingeschränkten Leistungsumfang niederschlagen.

      In vielen Tarifen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für bestimmte Leistungen können längere Fristen gelten. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

      Bei vielen Krankenhauszusatzversicherungen gilt nach Vertragsabschluss zunächst eine Wartezeit. Das bedeutet, dass Leistungen nicht sofort in Anspruch genommen werden können. Häufig beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Für bestimmte Leistungen können auch längere Fristen gelten.

      Es gibt allerdings auch Tarife ohne Wartezeit. Diese bedeuten jedoch nicht automatisch, dass jede Leistung sofort und ohne Einschränkung verfügbar ist. Bereits geplante oder ärztlich angeratene Behandlungen sind häufig trotzdem ausgeschlossen. Auch bei bekannten Schwangerschaften gelten oft besondere Einschränkungen.

      Gerade bei Tarifen ohne Wartezeit lohnt sich deshalb ein genauer Vergleich der Bedingungen. Wichtig ist nicht nur, ob Wartezeiten entfallen, sondern auch, welche Leistungen tatsächlich abgesichert sind.

      Wenn bereits eine vergleichbare Vorversicherung besteht und nur der Anbieter gewechselt wird, kann die Wartezeit je nach Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls entfallen.

      Als Kassenpatient erhalten Sie im Krankenhaus ein Einzelzimmer nur, wenn das dringend medizinisch erforderlich ist. Zum Beispiel bei hoher Ansteckungs- oder Infektionsgefahr.

      Ansonsten können Sie nur ein Einzelzimmer bekommen, wenn Sie die Kosten selbst übernehmen oder eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben.

      • Anspruch:
        Sie haben standardmäßig Anspruch auf ein Mehrbettzimmer (in der Regel 2-4 Betten) und die Regelversorgung durch die Krankenhausärzte.
      • Einzelzimmer:
        Für ein Einzelzimmer müssten Sie die Kosten selbst tragen oder eine stationäre Zusatzversicherung abschließen.
      • Kosten für Einzelzimmer:Je nach Krankenhaus und Region liegen die Kosten bei etwa 150 - 200 EUR pro Tag.
        Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
      • Lösung: Eine stationäre Zusatzversicherung kann die Kosten für ein Einzel- oder Zweibettzimmer sowie oft auch eine Chefarztbehandlung abdecken.

      Viele Interessenten wählen eine Krankenhauszusatzversicherung vor allem wegen der Unterbringung im Einzelzimmer. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass im Krankenhaus kein Einzelzimmer verfügbar ist.

      In solchen Fällen sehen manche Tarife einen finanziellen Ausgleich vor. Dieser wird häufig als Ersatz-Krankenhaustagegeld bezeichnet. Die genaue Höhe und die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif.

      Wer besonderen Wert auf die Unterbringung im Einzelzimmer legt, sollte deshalb nicht nur auf die Leistungsbeschreibung „Einbettzimmer“ achten, sondern auch prüfen, was passiert, wenn diese Leistung vor Ort nicht erbracht werden kann.

      Ein günstiger Beitrag allein sagt noch wenig über die Qualität eines Tarifs aus. Wichtig ist vor allem, welche Leistungen tatsächlich abgesichert sind und welche Einschränkungen gelten.

      Achten Sie beim Vergleich besonders auf:

      - Einbettzimmer oder Zweibettzimmer

      - Chefarztbehandlung

      - Höhe möglicher Erstattungen

      - Wartezeiten

      - Gesundheitsprüfung

      - Leistungen bei Vorerkrankungen

      - Regelungen, wenn kein Einzelzimmer frei ist

      - mögliche Beitragsentwicklung im Alter

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