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Impfung: Kosten im Überblick

Kurzer Überblick

  • Die Kosten für Impfungen variieren je nach Impfstoff, Dosen und der ärztlichen Leistung.
  • Schutzimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden, muss die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen.
  • Bei Reiseimpfungen kommt es auf die jeweilige Krankenkasse an. 
Impfung Kosten

Kosten für Impfungen – Übersicht

In der Tabelle haben wir häufige Impfungen und die Kosten, die dafür anfallen, zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass es sich um Richtwerte handelt. Zu den Kosten für den Impfstoff kommen noch die Kosten für die ärztliche Leistung und die Beratung hinzu. 

Impfung dosis kosten pro dosis (Euro)
HPV 3 160
FSME 3 50
Tollwut 3 70
Hepatitis A + B 3 75
Gürtelrose 2 130
Japanische Enzephalitis 2 100
Typhus 1 50
Gelbfieber 1 60
Meningokokken B 2 120
Tetanus (Grundimmunisierung) 1 70
Tetanus (Auffrischung) 1 70
Cholera 2 - 3 65

 

Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse?

Es gibt Impfungen, die zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Das bedeutet, jede Krankenkasse muss die Kosten dafür übernehmen. Pflichtleistungen sind die sogenannten Schutzimpfungen, die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen werden und in der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgelistet sind.  

Zu den Impfungen, die die Krankenkasse bezahlen muss, gehören (Quelle: krankenkassen.de): 

Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche  

  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Haemophilus influenzae Typ B
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Hepatitis B
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Varizellen
  • Pneumokokken-Infektion
  • Meningokokken-Infektion
  • HPV (Humanes Papillom-Virus für junge Frauen)
  • Rotaviren

Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche

  • 2 x Diphtherie
  • 2 x Tetanus
  • 2 x Pertussis (Keuchhusten)
  • 1 x Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Schwangere

  • Keuchhusten (für Schwangere und Personen in der nächsten Umgebung)

Impfungen, die unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden

Außerdem gibt es Impfungen, die die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen bezahlen. Zum Beispiel, in einem bestimmten Alter oder wenn gewisse Risikofaktoren vorliegen. Zum Beispiel: 

  • FSME (Zeckenimpfung): Für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen. 
  • Gürtelrose: Für alle Personen ab 60 Jahren und Personen mit erhöhter Gefährdung ab 50 Jahren. 
  • Hepatitis A: Für Risikogruppen 
  • Hepatitis B: Für Risikogruppen und im Alter von 2, 3 und 4 Jahren sowie zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat 
  • HPV: Für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren 
  • Grippeschutzimpfung: Für Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen 
  • Masern, Röteln, Mumps: Im 11. bis 14. Lebensmonat, vor Ende des 2. Lebensjahres und für Risikogruppen 
  • Meningokokken: Immunisierung im 2. Lebensjahr und Risikogruppen 
  • Tetanus: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat; Auffrischung im Alter von 5 bis 6 Jahren sowie 9 bis 17 Jahren. Danach alle 10 Jahre. 

Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse nicht? 

Alle Impfungen, die über die empfohlenen Schutzimpfungen hinaus gehen, oder für die Sie nicht die Voraussetzungen erfüllen, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen. Allerdings übernehmen viele Krankenkassen auch weitere Impfkosten. Das bezieht sich vor allem auf Reiseimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden. Manche Kassen übernehmen 100 Prozent, andere bezahlen einen bestimmten Prozentsatz oder eine feste Summe in einem festgelegten Zeitraum. 

Welche Impfungen Ihre Krankenkasse zusätzlich zu den Pflichtleistungen übernimmt, können Sie auf der Website nachlesen oder direkt dort erfragen. 

Welche Impfungen übernimmt die private Krankenversicherung?

Was Impfungen angeht, liegen private und gesetzliche Krankenversicherung nah beieinander. Auch die private Krankenversicherung bezahlt natürlich alle Schutzimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden. Was die Reiseimpfungen angeht, ist die Kostenübernahme vom Versicherer und gewählten Tarif abhängig. Wie es bei Ihrer privaten Krankenversicherung aussieht, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen oder einfach nachfragen.

Ambulante Zusatzversicherung: Mehr Leistungen für Impfungen und Vorsorge

Eine ambulante Zusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und deckt ambulante Behandlungen ab, die nicht oder nur teilweise von den Krankenkassen übernommen werden. Je nach Tarif können dazu Impfungen, Vorsorge-Leistungen oder Heilpraktiker-Leistungen gehören.

Haben Sie Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie kostenlos und unabhängig zu den Tarifen und Leistungen.

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