Kosten für Impfungen im Erwachsenenalter
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Reihe von Standardimpfungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlt werden.
In der Tabelle haben wir die häufigsten Impfungen und die Kosten, die dafür anfallen, zusammengefasst. Dabei können die Impfkosten je nach Impfstoff, Hersteller und Region leicht variieren. Bitte beachten Sie auch, dass es sich um Richtwerte handelt. Zu den Kosten für den Impfstoff kommen noch die Kosten für die ärztliche Leistung und die Beratung hinzu.
Impfung | dosis | kosten pro dosis |
---|---|---|
Diphtherie (Auffrischung alle 10 J.) | 1 | 30-40 € |
Tetanus (Auffrischung alle 10 J.) | 1 | 30-40 € |
Influenza (Grippe, ab 60 Jahren) | 1 | 20-30 € |
COVID-19 (Auffrischung) | 1-2 | 20-30 € |
Windpocken (für Frauen mit Kinderwunsch) | 2 | 50-70 € |
Masern, Mumps, Röteln |
1-2 | 50-70 € |
HPV (nach dem 15. Lebensjahr) | 3 | 150-180 € |
FSME | 3 | 50-70 € |
Hepatitis A + B | 3 | 70-90 € |
Gürtelrose (ab 60 Jahren) | 2 | 150-180 € |
Meningokokken B | 2-3 | 100-120 € |
Meningokokken C | 1 | 50-70 € |
Pneumokokken (ab 60 Jahren) | 1 | 80-100 € |
Kosten für Impfungen im Kindesalter
Auch für Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die STIKO Schutzimpfungen, die von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten variieren ebenfalls je nach Impfstoff, Hersteller und Region. Zu den Standardimpfungen für Kinder zählen:
Impfung | dosis | kosten pro dosis |
---|---|---|
Rotavirus (ab 6. Lebenswoche) | 2-3 | 60-80 € |
Diphtherie (ab 2 Monaten) | 4 | 70-90 € |
Tetanus (ab 2 Monaten) | 4 | 70-90 € |
Keuchhusten (ab 2 Monaten) | 4 | 70-90 € |
Haemophilus influenzae Typ b (ab 2 Monaten) |
4 | 70-90 € |
Poliomyelitis (ab 2 Monaten) | 4 | 70-90 € |
Hepatitis B (ab 2 Monaten) | 4 | 70-90 € |
Pneumokokken | 3 | 80-100 € |
Masern, Mumps, Röteln (ab 11 Monaten) |
2 | 50-70 € |
Windpocken | 2 | 50-70 € |
Meningokokken C (ab 12 Monaten) |
1 | 50-70 € |
FSME (ab 12 Monaten) | 3 | 50-70 € |
HPV (9-14 Jahren) | 2 | 150-180 € |
Kosten für Reiseimpfungen
Folgende Impfungen sind vor allem für Reisen in bestimmte Risikogebiete relevant:
Impfung | dosis | kosten pro dosis |
---|---|---|
Cholera (Schutz für 2 Jahre) | 2 | 70-90 € |
Denguefieber | 2 | 150-180 € |
Gelbfieber | 1 | 50-70 € |
Japanische Enzephalitis (Schutz für 1-2 Jahre) | 2 | 160-200 € |
Tollwut | 3 | 60-80 € |
Typhus (Schutz für 3 Jahre) | 1 | 30-50 € |
Hepatitis A + B | 3 | 70-90 € |
Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse?
Es gibt Impfungen, die zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Das bedeutet, jede Krankenkasse muss die Kosten dafür übernehmen. Pflichtleistungen sind die sogenannten Schutzimpfungen, die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen werden und in der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgelistet sind. Zu den Impfungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, gehören die Folgenden.
Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene:
- Rotaviren
- Diphtherie
- Tetanus
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Haemophilus influenzae Typ b
- Pertussis (Keuchhusten)
- Hepatitis B
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Windpocken (Varizellen)
- Pneumokokken-Infektion
- Meningokokken-Infektion
- HPV (Humanes Papillom-Virus für junge Frauen)
Impfungen, die unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden
Außerdem gibt es Impfungen, die die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen bezahlen. Zum Beispiel, in einem bestimmten Alter oder wenn gewisse Risikofaktoren vorliegen. Zum Beispiel:
- FSME (Zeckenimpfung): Für Personen, die in einem Risikogebiet wohnen.
- Gürtelrose: Für alle Personen ab 60 Jahren und Personen mit erhöhter Gefährdung ab 50 Jahren.
- Hepatitis A: Für Risikogruppen
- Hepatitis B: Für Risikogruppen und im Alter von 2, 3 und 4 Jahren sowie zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat
- HPV: Für Mädchen ab 9 Jahren und ggf. auch für Jungen
- Grippeschutzimpfung: Für Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen
- Masern, Röteln, Mumps: Im 11. bis 14. Lebensmonat, vor Ende des 2. Lebensjahres und für Risikogruppen
- Meningokokken: Immunisierung im 2. Lebensjahr und Risikogruppen
- Tetanus: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat; Auffrischung im Alter von 5 bis 6 Jahren sowie 9 bis 17 Jahren. Danach alle 10 Jahre.
- Reiseimpfungen: Einige Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden (z. B. Tollwut) werden von vielen Krankenkassen übernommen.
Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse nicht?
Alle Impfungen, die über die empfohlenen Schutzimpfungen hinaus gehen, oder für die Sie nicht die Voraussetzungen erfüllen, muss die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen. Das bezieht sich z. B. auf einige Reiseimpfungen oder nicht standardisierte Schutzimpfungen. Es gibt aber Krankenkassen, die diese Impfungen als Mehrleistung freiwillig anbieten. Hier werden dann z. B. 100 Prozent oder eine feste Summe in einem festgelegten Zeitraum übernommen.
Welche Impfungen Ihre Krankenkasse zusätzlich zu den Pflichtleistungen zahlt, können Sie auf der Website nachlesen oder direkt dort erfragen.
Impfungen, die die GKV nicht standardmäßig zahlt:
Reiseimpfungen, z.B.:
- Gelbfieber
- Typhus
- Tollwut
- Japanische Enzephalitis
- Cholera
Denguefieber:
- Diese Impfung ist nicht Teil der STIKO-Empfehlungen und wird daher nicht von der GKV bezahlt.
Impfungen gegen exotische Krankheiten:
- Impfungen gegen seltene oder spezifische Krankheiten (z. B. bestimmte Tropenkrankheiten) sind nicht abgedeckt. Dazu gehören z. B. spezielle Impfstoffe, die nur in bestimmten Ländern verfügbar sind.
Impfungen für spezielle Berufsgruppen oder Tätigkeiten:
- Impfungen, die nur für bestimmte berufliche Risiken empfohlen sind (z. B. Labormitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Erregern), werden nicht über die GKV, sondern über den Arbeitgeber oder die Unfallversicherung abgerechnet.
Nicht standardisierte Schutzimpfungen:
- Impfungen, die nicht für die allgemeine Bevölkerung empfohlen sind, werden nicht erstattet. Zum Beispiel einige experimentelle oder selten verwendete Impfstoffe.
So prüfen Sie, welche Impfungen übernommen werden?
- Schauen Sie in die Leistungsbeschreibung Ihres PKV-Tarifs oder prüfen Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse, ob eine Impfung übernommen wird. Oft gibt es klare Regelungen, ob z. B. Reiseimpfungen oder berufsspezifische Impfungen abgedeckt sind.
- Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse direkt, um die Kostenübernahme vorab zu klären – besonders bei Reiseimpfungen oder weniger gängigen Impfstoffen.
- Beachten Sie mögliche Erstattungsgrenzen: Manche Tarife decken Impfkosten bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag ab.
Welche Impfungen übernimmt die private Krankenversicherung?
Was Impfungen angeht, liegen private und gesetzliche Krankenversicherung nah beieinander. Auch die private Krankenversicherung (PKV) bezahlt die meisten Schutzimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden. Was die Reiseimpfungen angeht, ist die Kostenübernahme vom Versicherer und gewählten Tarif abhängig, da die Leistungen individuell vereinbart werden.
Wie es bei Ihrer privaten Krankenversicherung aussieht, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen oder einfach nachfragen.
Impfungen, die üblicherweise von der PKV übernommen werden:
Standardimpfungen (STIKO-Empfehlungen):
- Tetanus, Diphtherie, Pertussis
- Masern, Mumps, Röteln
- Pneumokokken
- Influenza (Grippe)
- HPV (Humane Papillomviren)
- Herpes Zoster (Gürtelrose)
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Reiseimpfungen:
- Gelbfieber
- Typhus
- Tollwut
- Hepatitis A und B
- Japanische Enzephalitis
- Manche Tarife erstatten sogar Impfungen, die nicht von der STIKO empfohlen sind (z. B. Cholera oder Denguefieber).
Berufsspezifische Impfungen:
- Impfungen, die für bestimmte Berufe notwendig sind, z. B. für medizinisches Personal oder Laborarbeiter, werden oft übernommen (z. B. Hepatitis B oder Tollwut).
Impfungen, die nicht immer übernommen werden:
Falls Ihnen die oben genannten Impfungen nicht ausreichen, können Sie beim Abschluss einer PKV auch weitere Impfungen mit in Ihrer Police aufnehmen. Das könnten Folgende sein:
- Impfungen, die außerhalb der STIKO-Empfehlungen oder ohne klare medizinische Indikation erfolgen, können von der PKV ausgeschlossen sein. Beispiele: Impfungen gegen Denguefieber (je nach Tarif) oder experimentelle Impfstoffe
- Wenn eine Impfung rein aus persönlicher Vorsorge erfolgt und medizinisch nicht notwendig ist, kann die PKV die Übernahme verweigern. Beispiel: Impfungen für Reisen, die nicht in Risikogebiete führen.
Ambulante Zusatzversicherung als wichtige Ergänzung für Impfungen
Eine ambulante Zusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und deckt ambulante Behandlungen ab, die nicht oder nur teilweise von den Krankenkassen übernommen werden. Je nach Tarif können dazu Impfungen, Vorsorge-Leistungen oder Heilpraktiker-Leistungen gehören. Hier ein Überblick:
Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung:
-
Erstattung von Schutzimpfungen:
- Übernahme der Kosten für Reiseimpfungen (z. B. gegen Gelbfieber, Hepatitis A/B, Tollwut, Typhus).
- Auch Impfungen, die nicht von der GKV abgedeckt werden (z. B. Cholera oder Japanische Enzephalitis), können erstattet werden.
- Oft werden 80–100 % der Impfkosten übernommen, je nach Tarif.
-
Naturheilverfahren und Heilpraktiker:
- Kostenübernahme für alternative Heilmethoden (z. B. Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie).
- Erstattung von Behandlungen durch Heilpraktiker (häufig bis zu einer Höchstgrenze pro Jahr, z. B. 500–1.500 €).
- Übernahme von Arzneimitteln aus der Naturheilkunde.
-
Zuschuss zu Sehhilfen:
- Übernahme der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen.
- Typisch: Bis zu 300 € alle 2 Jahre für Sehhilfen oder Zuschüsse für Augenlaser-Operationen (z. B. LASIK, meist bis zu 1.000 €).
-
Vorsorgeuntersuchungen:
- Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, die die GKV nicht übernimmt, z. B.:
- Hautkrebsscreening.
- Herz-Kreislauf-Check-ups (z. B. Schlaganfallvorsorge, EKG).
- Erweiterte Schwangerschaftsvorsorge (z. B. 3D-Ultraschall, Nackentransparenzmessung).
- Teilweise auch Übernahme von Jugenduntersuchungen (z. B. Schielvorsorge, Audiocheck).
- Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, die die GKV nicht übernimmt, z. B.:
-
Arznei-, Verband- und Hilfsmittel:
- Kostenübernahme für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente (je nach Tarif).
- Unterstützung bei Kosten für Hilfsmittel wie Hörgeräte, orthopädische Einlagen oder Bandagen.
-
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):
- Erstattung von Leistungen, die nicht im Katalog der GKV enthalten sind, z. B.:
- Ultraschalluntersuchungen.
- Vitamin-D-Tests.
- Knochendichtemessung.
- Häufig werden bis zu 80–100 % der Kosten übernommen.
- Erstattung von Leistungen, die nicht im Katalog der GKV enthalten sind, z. B.:
-
Rehabilitation und Kuren:
- Zuschuss zu Reha-Maßnahmen oder Kuren, die nicht vollständig von der GKV abgedeckt werden.
- Auch ambulante Behandlungen können übernommen werden.
-
Schutzimpfungen im Ausland:
- Neben Reiseimpfungen decken einige Tarife auch medizinische Behandlungen im Ausland ab (falls keine separate Reisekrankenversicherung besteht).
-
Ersatz von Eigenanteilen bei verordneten Therapien:
- Übernahme der Zuzahlungen für Physiotherapie, Massagen, Ergotherapie oder Logopädie, die die GKV nicht komplett abdeckt.
-
Psychotherapie und Beratung:
- Zuschüsse zu psychotherapeutischen Sitzungen, die über die von der GKV gewährten Stunden hinausgehen.
- Zuschüsse zu psychotherapeutischen Sitzungen, die über die von der GKV gewährten Stunden hinausgehen.
Für wen lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung?
Nicht jeder braucht eine Zusatzversicherung. Doch für einige Personengruppe kann es sich durchaus lohnen. Dazu zählen folgende Gruppen:
- Reisende, die häufig auf Impfungen angewiesen sind.
- Personen, die regelmäßig alternative Heilmethoden (z. B. Heilpraktiker, Homöopathie) nutzen.
- Menschen mit hohem Bedarf an Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) oder Vorsorgeuntersuchungen.
- Versicherte, die Lücken in der GKV-Leistung schließen möchten.
Auch für privat Versicherte kann eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll sein, z. B. wenn Ihr PKV-Tarif bestimmte Leistungen wie Naturheilverfahren, Sehhilfen oder Reiseimpfungen nicht abdeckt.
Kosten einer ambulanten Zusatzversicherung
Die Kosten für eine ambulante Zusatzversicherung hängen von mehreren Faktoren ab, wie dem gewünschten Leistungsumfang, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Hier eine grobe Orientierung:
-
Einsteiger-Tarife: ab 7–15 € pro Monat. Deckung: Basisleistungen wie Heilpraktiker, Sehhilfen oder Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem geringen Erstattungsbetrag.
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Mittelklasse-Tarife: ab 15–30 € pro Monat. Deckung: Umfassendere Leistungen wie höherer Zuschuss zu Brillen (z. B. bis 300 € alle 2 Jahre), Naturheilverfahren und Impfungen.
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Premium-Tarife: ab 30–50 € pro Monat oder mehr. Deckung: Höhere Erstattungssummen, oft bis zu 100 % für Naturheilverfahren, Sehhilfen, Impfungen sowie zusätzliche IGeL-Leistungen (z. B. Ultraschall, Vitamin-D-Tests).
Haben Sie Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie kostenlos zu den Tarifen und Leistungen.