Ambulante Behandlung – Bedeutung
Bei einer ambulanten Behandlung handelt es sich um eine medizinische Behandlung ohne Übernachtung im Krankenhaus. Eine ambulante Behandlung kann in einer Arztpraxis, aber auch in einer Klinik stattfinden – allerdings darf der Patient danach wieder nach Hause und muss nicht über Nacht bleiben. Auch Operationen können ambulant durchgeführt werden. Das Gegenteil einer ambulanten Behandlung ist die stationäre Behandlung.
Was bedeutet "ambulant"?
Das Wort "ambulant" kommt aus dem Lateinischen "ambulans", was "umhergehend, umherziehend, wandernd" bedeutet.
Ambulante Behandlung – Beispiele
Unter ambulante Behandlungen fallen alle Behandlungen, die ohne Übernachtung in einer Arztpraxis oder Klinik stattfinden können. Zum Beispiel:
- Vorsorgeuntersuchungen (Krebsvorsorge, Check-ups)
- Radiologische Untersuchungen (Röntgen, CT, MRT, Ultraschall)
- Impfungen
- Ambulante Operationen (z. B. Grauer Star, Knochenbrüche, Mandel-OP, Blinddarm-OP, etc.)
- Zahnärztliche Behandlungen
- Verbandswechsel
- Medikamentengabe
Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen
Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und deckt ambulante Behandlungen ab, die nicht oder nur teilweise von den Krankenkassen bezahlt werden. Je nach Tarif können dazu Heilpraktiker-Leistungen, Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel oder Brillen gehören.
Da es viele verschiedene Tarife und Leistungen gibt, sollten Sie sich vor dem Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung gut beraten lassen. Wir vergleichen gerne verschiedene Angebote für Sie und beraten Sie unverbindlich und kostenlos. Vereinbaren Sie einfach online Ihr Beratungsgespräch.