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Brillenversicherung: Das müssen Sie wissen

Kurzer Überblick Brillenversicherung

Kurzer Überblick

  • Brillen, Kontaktlinsen und alles, was dazu gehört, sind teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ab 18 Jahren fast keine Kosten mehr dafür.
  • Über eine Brillen-Zusatzversicherung können Sie diese Lücke schließen.
  • Es gibt verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen, zum Beispiel werden in einem bestimmten zeitlichen Abstand die Kosten für eine neue Sehhilfe übernommen. 
Brillenversicherung

Was ist eine Brillenversicherung?

Eine Brillenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die die Kosten für Sehhilfen übernimmt. Wie oft und wie viel die Versicherung bezahlt, kommt auf den jeweiligen Tarif an. In den meisten Fällen bezahlt die Brillenversicherung in bestimmten Abständen 300 bis 400 Euro für eine neue Brille.

Es ist auch möglich, die Leistung der Zusatzversicherung an die Verschlechterung der Sehstärke zu koppeln. Dann bezahlt sie beispielsweise immer dann eine neue Sehhilfe, wenn sich die Augen um 0,5 Dioptrien verschlechtern. Die konkreten Leistungen werden im Versicherungsvertrag festgehalten. 

Eine Brillenversicherung wird als Zusatzversicherung meistens in Kombination mit anderen Leistungen angeboten – zum Beispiel mit einer Heilpraktiker-Versicherung. 

Lohnt sich eine Brillenzusatzversicherung? 

Ob sich eine Brillenversicherung für Sie lohnt, müssen Sie für sich anhand Ihrer Lebensumstände entscheiden. In diesen Fällen kann eine Brillenversicherung für Sie hilfreich sein: 

  • Ihre Sehstärke verschlechtert sich in regelmäßigen Abständen. 
  • Sie legen Wert auf hochwertige, moderne Brillengestelle. 
  • Sie benötigen eine Gleitsichtbrille. 

Wenn Sie über eine Brillenversicherung nachdenken, lassen Sie in jedem Fall verschiedene Angebote vergleichen und achten Sie darauf, ob Sie verschiedene Zusatzleistungen kombinieren können – zum Beispiel für Zahnersatz oder Naturheilverfahren.

Brille, Kontaktlinsen & Co: Was zahlt die Krankenkasse?

Seit dem Jahr 2003 sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, was Brillen und andere Sehhilfen betrifft, sehr stark eingeschränkt. Zum einen bezahlt sie nur einen Zuschuss für Standard-Brillengläser, nicht für die Fassung. Zum anderen gibt es den Zuschuss nur in diesen Fällen: 

  • Sie leiden an Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien. 
  • Sie haben eine Hornhautverkrümmung mit mehr als vier Dioptrien. 
  • Ihre maximale Sehkraft liegt unter 30 Prozent. 

Kosten für Kontaktlinsen werden nur in wenigen Ausnahmefällen erstattet. 

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gilt: Es gibt einen Festzuschuss zu Standard-Brillengläsern, wenn der Augenarzt sie verordnet. 

  

Brillenversicherung für Kinder

Gerade bei Kindern kann es schnell passieren, dass eine Brille zu Bruch geht. Bis zum 18. Lebensjahr gilt: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Zuschuss für Brillengläser, jedoch nicht für Brillengestelle. Kontaktlinsen werden nur bezuschusst, wenn sie medizinisch unbedingt notwendig sind. Außerdem müssen alle Leistungen selbst bezahlt werden, die über die Grundversorgung hinausgehen. Also zum Beispiel speziell beschichtete Gläser. Auch Ersatzbrillen werden im Normalfall nicht von der Krankenkasse bezahlt. 

Daher kann es sinnvoll sein, eine Brillenversicherung für Kinder abzuschließen. Für die Entscheidung, ob eine Brillen-Zusatzversicherung sinnvoll ist, gelten die gleichen Kriterien wie für Erwachsene: Wenn Sie hohe Ansprüche an Qualität und Design haben und öfter eine Ersatzbrille brauchen, können Sie sich mit einer Versicherung gegen hohe Kosten absichern. 

Zusatzversicherung: Augen lasern 

Es gibt auch ambulante Zusatzversicherungen, die Laseroperationen umfassen. Meistens ebenfalls in Kombination mit anderen Leistungen. Allerdings werden dabei nicht alle Kosten der Laser-OP übernommen, sondern nur bestimmte Höchstbeträge pro Kalenderjahr oder ein bestimmter Prozentsatz. 

Brillenversicherung ohne Wartezeit

Bei den meisten Zusatzversicherungen gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, dass erst nach Ablauf dieses Zeitraums Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden können. Es gibt auch Brillenversicherungen ohne Wartezeit. Jedoch müssen Sie dabei trotzdem mit Einschränkungen des Versicherungsschutzes rechnen. Welche das sind, ist je nach Tarif unterschiedlich. 

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