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Gewässerschadenhaftpflicht als Zusatz zur Privathaftpflicht

Gewässerschadenhaftpflicht Privathaftpflichtversicherung

Inhaber einer Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Kellertanks mit Heizöl) haften für Schäden in unbegrenzter Höhe, auch wenn diese unverschuldet eintreten. Daher ist eine Gewässerschadenhaftpflicht für Hausbesitzer, die mit Öl heizen, sinnvoll. 

Gelangt Ihr Heizöl in Gewässer, deckt die Versicherung die daraus entstandenen Schadensersatzansprüche ab. In manchen Versicherungstarifen im Rahmen der Privathaftpflicht ist eine Gewässerschadenhaftpflicht bereits enthalten. Informieren Sie sich über die Leistungen der einzelnen Versicherer in unserem Haftpflichtversicherung Vergleich.

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