Zusatz Gewässerschadenhaftpflicht

Inhaber einer Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Kellertanks mit Heizöl) haften für Schäden in unbegrenzter Höhe, auch wenn diese unverschuldet eintreten. Daher ist eine Gewässerschadenhaftpflicht für Hausbesitzer, die mit Öl heizen, sinnvoll. 

Gelangt Ihr Heizöl in Gewässer, deckt die Versicherung die daraus entstandenen Schadensersatzansprüche ab. In manchen Versicherungstarifen im Rahmen der Privathaftpflicht ist eine Gewässerschadenhaftpflicht bereits enthalten. Informieren Sie sich über die Leistungen der einzelnen Versicherer in unserem Haftpflichtversicherung Vergleich.

Unsere Service-Nummer
08000 55 8000
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Unser Rückruf-Service
Wir rufen Sie gerne kostenlos zurück.
icon_43_grey
Unser Email-Service
Nutzen Sie unseren E-Mail-Service für Ihre Fragen.
icon_44_grey
Unsere Online-Beratung
Lassen Sie sich kostenlos beraten.
icon_45_grey