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Zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl?

Hausratversicherung Diebstahl

In erster Linie steht bei der Hausratversicherung das Inventar im Vordergrund. Das bedeutet, dass die Versicherung bei Raub und Einbruchdiebstahl die entwendeten Gegenstände gemäß der Versicherungspolice ersetzt. Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Täter sich mithilfe eines Werkzeuges Zugang zur Immobilie verschafft. War der Täter durch fahrlässiges Verhalten der Bewohner im Besitz des Schlüssels, so muss die Hausratversicherung im Schadensfall nicht zahlen. Einbruchdiebstahl liegt auch vor, wenn ein Täter unbemerkt eindringt, sich in der Wohnung versteckt und später Gegenstände entwendet, denn er muss um zu flüchten die verschlossene Tür anschließend aufbrechen.

Im Falle eines Raubes werden die Gegenstände dagegen unter Androhung von Gewalt entwendet. Einbruchs-Schäden an der Wohnung oder dem Einfamilienhaus zählen im Rahmen der Hausratversicherung zum Vandalismus. Darunter werden jegliche Beschädigungen an versicherten Gegenständen, aber auch Schäden und Zerstörungen von Türen, durch die der Einbrecher eingedrungen ist, zusammengefasst. Diese Schäden werden von der Hausratversicherung beglichen. Es muss sich dabei allerdings nachweislich um Spuren handeln, die absichtlich durch den Einbruch oder den Einbruchsversuch entstanden sind.

Eine zusätzliche Leistung besteht beispielsweise darin, die sogenannten Bewachungskosten zu decken. Darunter werden die Kosten verstanden, die entstehen, wenn die Wohnung nach einem Einbruch bewacht werden muss, da die Sicherheitsvorkehrungen nicht mehr für einen ausreichenden Schutz sorgen um weitere Einbrecher oder Diebe abzuhalten.

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