Anhand der grünen Versicherungskarte können Sie bei Auslandsfahrten ausreichenden Schutz in der Haftpflichtversicherung nachweisen. Das Dokument wird kostenlos von der eigenen Versicherung ausgestellt und listet alle notwendigen Daten für den Versicherungsschutz auf.
In einigen Ländern ist die Grüne Karte zwingend erforderlich. Das gilt etwa für Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran und Irak, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, die Türkei und die Ukraine.
In EU-Ländern muss das Dokument nicht mitgeführt werden. Hier genügt das amtliche Kennzeichen des Wagens als Versicherungsnachweis. Für Reisen nach Italien sollten Autofahrer das Dokument mitführen, weil es in Einzelfällen verlangt wird. Im Kosovo wird die grüne Versicherungskarte nicht anerkannt. Autofahrer müssen dort eine Grenzversicherung abschließen.