Privat versichern können sich:
- Selbstständige und Freiberufler: Für künstlerische und publizistische Berufe sowie für Landwirte kann es Ausnahmen geben.
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte: Beamte, Abgeordnete oder Lehrer können sich ebenfalls privat krankenversichern. Für Beamte gibt es bei fast allen privaten Krankenversicherungen gesonderte Tarife.
- Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze : Sie können sich privat versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Derzeit liegt die Grenze bei 66.600 Euro brutto im Jahr.
- Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Veterinäre: Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten für diese Berufsgruppen Spezialtarife an.
- Studierende: Können sich privat versichern, wenn sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.