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Wer kann sich privat krankenversichern?

Kurzer Überblick

  • Privat versichern können sich alle, die nicht versicherungspflichtig sind.
  • Dazu gehören Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Einkommen überschreiten.
Wer kann sich privat krankenversichern?

Privat versichern können sich:

  • Selbstständige und Freiberufler: Für künstlerische und publizistische Berufe sowie für Landwirte kann es Ausnahmen geben. 
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte: Beamte, Abgeordnete oder Lehrer können sich ebenfalls privat krankenversichern. Für Beamte gibt es bei fast allen privaten Krankenversicherungen gesonderte Tarife.
  • Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze : Sie können sich privat versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Derzeit liegt die Grenze bei 66.600 Euro brutto im Jahr.  
  • Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Veterinäre: Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten für diese Berufsgruppen Spezialtarife an.
  • Studierende: Können sich privat versichern, wenn sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. 

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