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      Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2026

      Kurzer Überblick Versicherungspflichtgrenze Beitragsbemessungsgrenze

      Kurzer Überblick

      • Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung wurden vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. So soll 2027 die Versicherungspflichtgrenze auf 84.150 € pro Jahr bzw. 7.012,50 € pro Monat ansteigen (2026: 77.400 € pro Jahr / 6.450 € pro Monat).
      • Die Grenze, auch bekannt als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), bestimmt das Einkommen, ab dem Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können.
      • Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die maximale Einkommensgrenze dar, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge (für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) berechnet werden.
      • Für das Jahr 2027 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung 76.500 € im Jahr bzw. 6.375 € im Monat (2026: 69.750 € / 5.812,50 €). 
      • Hintergrund für den deutlichen Anstieg ist neben der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung auch eine geplante einmalige Erhöhung von 300 € im Monat im Zuge der Gesundheitsreform.
      • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 2027 beträgt 106.200 € jährlich bzw. 8.850 € monatlich (2026: 101.400 € / 8.450 €).
      • Verdient jemand mehr als diese Grenzen, sind für den darüber liegenden Betrag keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
      Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze - von impuls Experten fachlich geprüft

      Artikel von impuls Fachexperten geprüft

      Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

      Ratgeber-Inhalt

      Was ist die Versicherungspflichtgrenze? 

      Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist eine Entscheidungsgröße in der Krankenversicherung und legt fest, wann Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln dürfen. Sie wird jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und orientiert sich an den durchschnittlichen Bruttolöhnen in Deutschland: Steigen die Löhne, steigt auch die JAEG.

      Für 2027 zählen die Lohnzahlen aus 2025. Der daraus ermittelte Betrag wird auf den nächsten 450-Euro-Schritt aufgerundet. Wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, können Sie also in die private Krankenversicherung zu wechseln. Liegen Sie darunter, müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern.

      Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?

      Die Versicherungspflichtgrenze soll 2027 auf 84.150 € brutto im Jahr bzw. 7.012,50 € im Monat steigen. Damit erhöht sie sich gegenüber 2026 um stolze 6.750 € jährlich. Hintergrund für den deutlichen Anstieg sind die Maßnahmen der Gesundheitsreform. Neben der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung wird die Grenze einmalig zusätzlich um 300 Euro pro Monat angehoben.

      Die Werte stammen aus dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Die Verordnung muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden und anschließend die Zustimmung des Bundesrats erhalten.

      Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2026?

      Die Versicherungspflichtgrenze 2026 liegt bei 77.400 Euro brutto jährlich bzw. 6.450 Euro monatlich, was einem Plus von 4,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, sind nicht mehr verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Sie können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.

      Versicherungspflichtgrenzen der letzten Jahre

      Hier haben wir die Versicherungspflichtgrenzen der letzten Jahre für Sie zum Vergleich aufgelistet:

      • 2027: jährlich 84.150 Euro (brutto) - monatlich 7.012,50 Euro (brutto)
      • 2026: jährlich 77.400 Euro (brutto) - monatlich 6.450 Euro (brutto)
      • 2025: jährlich 73.800 Euro (brutto) - monatlich 6.150 Euro (brutto)
      • 2024: jährlich 69.300 Euro (brutto) - monatlich 5.775 Euro (brutto)

      Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze

      Wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Andernfalls sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Aufgrund dieser Wechselmöglichkeit wird die Versicherungspflichtgrenze umgangssprachlich auch "Privatversicherungsgrenze" genannt.

      Wegen der außerordentlich starken Erhöhung der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze wird 2027 eine zusätzliche Bestandsgrenze eingeführt. Sie gilt für Arbeitnehmer, die bereits 2026 privat krankenversichert waren und mit ihrem Einkommen zum Jahreswechsel über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € jährlich beziehungsweise 6.450 € monatlich lagen.

      Für sie steigt die maßgebliche Grenze 2027 nur auf 80.550 € im Jahr beziehungsweise 6.712,50 € im Monat. Damit sollen bereits Privatversicherte durch die zusätzliche Anhebung der allgemeinen Grenze nicht automatisch wieder gesetzlich versicherungspflichtig werden. Wer 2027 auch die Bestandsgrenze unterschreitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Lassen Sie sich hierzu am besten von unseren Versicherungsexperten beraten!

      Besondere Versicherungspflichtgrenze 2027

      Für Personen, die bereits vor 2003 privat versichert waren, gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze. 2027 liegt diese bei 72.900 Euro im Jahr bzw. 6.075 Euro im Monat und ist damit deutlich unter der normalen Versicherungspflichtgrenze. 2026 beträgt sie 69.750 Euro im Jahr bzw. 5.812,50 Euro monatlich.

       

      Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze? 

      Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Angestellte. Sie gilt nicht für diese Personengruppen:

      • Selbstständige und Unternehmer
      • Freiberufler 
      • Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Beihilfeberechtigten 
      • Niedergelassene Ärzte 
      • Studierende und Praktikanten: Diese können jedoch nur in die PKV wechseln, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.

       

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      Bist du angestellt oder selbstständig?

      Dein beruflicher Status bestimmt, welche Krankenversicherungen für dich infrage kommen. Als Selbstständiger hast du mehr Wahlfreiheit, Angestellte unterliegen gewissen Einkommensgrenzen.

      Verdienst du über 77.400 € im Jahr?

      Ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 € (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026) hast du als Angestellter die Wahl zwischen GKV und PKV. Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

      Wie viele Kinder möchtest du mitversichern?

      Aufgrund der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann die GKV – finanziell gesehen – eine gute Wahl sein: Kinder und nur geringfügig verdienende Lebenspartner zahlen nicht extra.

      Was ist dir bei deiner Krankenversicherung am wichtigsten?

      Die Entscheidung zwischen GKV und PKV hängt nicht nur von Fakten ab – sondern auch von deinen persönlichen Prioritäten. Möchtest du lieber sparen oder top abgesichert sein?

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich verpflichtend

      Da dein Bruttoeinkommen unter 77.400 € liegt, ist die GKV für dich verpflichtend. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deiner familiären Situation bietet die GKV die solideste und kosteneffizienteste Lösung.
      Besonders mit Kindern profitierst du von beitragsfreier Mitversicherung und planbaren Kosten.
      Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken, wie z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die gesetzliche Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Die GKV bietet dir eine verlässliche Grundversorgung. Wenn dir hochwertige medizinische Leistungen besonders wichtig sind, kannst du gezielt mit Zusatzversicherungen aufstocken – z. B. beim Zahnersatz oder stationären Klinikaufenthalten.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 6000 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV! Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      Bei deinem Einkommen lohnt sich die PKV auch finanziell: Als Angestellter ohne viele Kinder sparst du im Schnitt bis zu 3.840 € pro Jahr.
      Mit einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.840 € Beitrag im Jahr sparen - und hast dazu mehr Leistungen als in der GKV!
      Zudem bekommst du oft bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen als in der GKV.

      Als Angestellter profitierst du zusätzlich von einem Arbeitgeberzuschuss: 50 % deines PKV-Beitrags – maximal 471,32 € monatlich (Stand 2025).

      Die private Krankenversicherung ist die richtige Wahl für dich!

      2026 zahlen privatversicherte Angestellte etwa 361 € pro Monat für einen Premium-Tarif*, gesetzlich Versicherte hingegen ca. 509 € pro Monat**. Ein Wechsel kann somit bis zu 1.776 € Ersparnis pro Jahr bringen!

      Als Angestellter profitierst du von einem Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber übernimmt – wie in diesem Beispiel – 50 % deines Beitrags, maximal 508,59 € monatlich (Stand 2026).

      Mit der privaten Krankenversicherung zahlst du weniger Beiträge und erhältst mehr Leistungen

      Als Selbstständiger profitierst du besonders von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung kannst du nicht nur deutlich sparen – du sicherst dir auch eine bessere medizinische Versorgung und mehr Flexibilität.

      Während in der GKV Krankenversicherungsbeiträge von bis zu 1.017 € monatlich anfallen, liegt der durchschnittliche PKV-Beitrag für Selbstständige laut PKV-Verband bei nur 617 € im Monat. Das bedeutet für dich: Mehr Leistung, weniger Kosten und bis zu 4.800 € Ersparnis im Jahr.

       

      Tabelle: Rechengrößen der Sozialversicherung 2027 und 2026

      In unserer Tabelle finden Sie die wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung 2027* jeweils pro Jahr und pro Monat sowie die Veränderung zum Vorjahr. 

       

      2027 Jahr
      (2026)

      2027 MOnat
      (2026)

      Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

      84.150 
      (77.400)

      7.012,50  
      (6.450)

      Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

      76.500  
      (69.750)
      6.375  
      (5.812,50)

      Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

      106.200  
      (101.400)
      8.850  
      (8.450)

      Beitragsbemessungsgrenze Knappschaftliche Rentenversicherung

      130.800  
      (124.800)
      10.900  
      (10.400)

      *Laut Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027; alle Angaben in Euro.

      Was ist eine Beitragsbemessungsgrenze?

      Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gibt an, ab welchem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr weiter steigen, sondern ein konstanter Höchstsatz bezahlt werden muss.

      Das heißt: Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden die Sozialversicherungsbeiträge prozentual berechnet. Wer mehr verdient, muss auch mehr bezahlen. Wer dagegen mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, bezahlt einen festen Höchstsatz – das weitere Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht mehr berücksichtigt. 

      Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

      Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Beitragshöhe in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und gilt für alle gesetzlich Versicherten. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können. Sie gilt ausschließlich für Angestellte.

      Versicherungspflichtgrenze: Ab hier können sich Angestellte privat versichern. Beitragsbemessungsgrenze: Ab hier zahlen gesetzlich Versicherte den Höchstbeitrag.

      • Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Ab dieser Einkommensgrenze können Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln oder sich freiwillig gesetzlich versichern.
      •  Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Bis zu dieser Einkommensgrenze werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen berechnet. Der darüberliegende Betrag ist beitragsfrei. 

      Beitragsbemessungsgrenze 2027

      2027 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 76.500 Euro jährlich beziehungsweise 6.375 Euro monatlich (2026: 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 Euro monatlich). Damit wird ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig. Das bedeutet, dass für Gutverdiener die Sozialabgaben um einiges steigen werden.

      Ein Beispiel: Wer monatlich 6.500 Euro brutto verdient, zahlte 2026 nur auf 5.812,50 Euro Beiträge. 2027 werden Beiträge auf 6.375 Euro fällig. Das macht sich über das Jahr deutlich bemerkbar. Rechnet man mit einem Beitragssatz von 17,5 %, müsste ein Gutverdiner, der über der BBG verdient, folgenden Höchstbeitrag für die Krankenversicherung zahlen:

      6.375 € x 17,5 % = 1.115,63 €

      2026 beträgt der Höchstbeitrag 1.017,19 Euro. Also zahlen Gutverdiener knapp 100 Euro im Monat zukünftig mehr.

      Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung: Übersicht der letzten Jahre

      Jahr jährlich monatlich
      2027 76.500 Euro 6.375 Euro
      2026 69.750 Euro 5.812,50 Euro
      2025  66.150 Euro 5.512,50 Euro
      2024 62.100 Euro 5.175,00 Euro
      2023 59.850 Euro 4.987,50 Euro
      2022 58.050 Euro 4.837,50 Euro

       

      Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 2027

      Auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese wurde bis 2024 noch nach ehemals Ost- und Westdeutschland unterschieden, auch nach Ost- und West-Berlin. Seit 2025 gilt nur noch eine Beitragsbemessungsgrenze für ganz Deutschland.

      Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2027 bei 106.200 Euro im Jahr und 8.850 Euro im Monat  (2026: 101.400 Euro jährlich bzw. 8.450 Euro monatlich). 

      Alte Bundesländer + West-Berlin 

      Jahr jährlich monatlich
      2027 106.200 Euro 8.850 Euro
      2026 101.400 Euro 8.450 Euro
      2025  96.600 Euro 8.050 Euro
      2024 90.600 Euro 7.550 Euro
      2023 87.600 Euro 7.300 Euro

       

      Neue Bundesländer + Ost-Berlin

      Jahr jährlich monatlich
      2027 106.200 Euro 8.850 Euro
      2026 101.400 Euro 8.450 Euro
      2025 96.600 Euro 8.050 Euro
      2024 89.400 Euro 7.450 Euro
      2023 85.200 Euro 7.100 Euro

       

      FAQ: Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze

      Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist eine wichtige Kennzahl im deutschen Sozialversicherungssystem. Sie legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Wer mit seinem Einkommen über der JAEG liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

      Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2027 84.150 Euro jährlich bzw. 7.012,50 Euro monatlich.
      Angestellte können sich 2027 ab einem Bruttoeinkommen von 84.150 Euro jährlich privat krankenversichern.
      Die Beitragsbemessungsgrenze gibt den Höchstbetrag an, bis zu dem das Einkommen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei. 
      Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2027 bei 76.500 Euro jährlich bzw. 6.375 Euro monatlich. Die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 106.200 Euro jährlich und 8.850 Euro monatlich.

      Das sind die wichtigsten Gründe für die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze: 

      • Begrenzung der Solidarität: Die Beitragsbemessungsgrenze setzt eine Obergrenze für die finanzielle Solidarität zwischen Besserverdienenden und Geringverdienern. Sie verhindert, dass Gutverdiener unbegrenzt hohe Beiträge zahlen müssen.
      • Vermeidung übermäßiger Umverteilung: Ohne eine solche Grenze würde das System zu einer stärkeren Umverteilung von hohen zu niedrigen Einkommen führen, was nicht dem Versicherungsprinzip entspricht.
      • Begrenzung der Leistungsansprüche: In der Rentenversicherung begrenzt die BBG auch die maximalen Leistungsansprüche. Dies verhindert unverhältnismäßig hohe Renten für Spitzenverdiener.
      • Anreiz für private Vorsorge: Die Begrenzung der gesetzlichen Leistungen soll Besserverdiener dazu anregen, zusätzlich privat vorzusorgen.
      • Wettbewerbsfähigkeit: Die Begrenzung der Sozialabgaben soll die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber in einem vertretbaren Rahmen halten und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern.
      • Systemstabilität: Die BBG trägt dazu bei, das Sozialversicherungssystem finanziell stabil zu halten, indem sie die Ausgaben begrenzt.
      Wenn Sie mit Ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, bezahlen Sie für den darüberliegenden Anteil keine Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge werden nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. In der Konsequenz reduzieren sich Ihre prozentual zu zahlenden Sozialabgaben im Verhältnis zu Ihrem Einkommen.

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