Das Sonderziehungsrecht, kurz SZR, ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds, die nicht auf Devisenmärkten gehandelt wird. So gilt in Deutschland
1 SZR = 1,14308 EUR (Stand: 08.03.2007). Die Haftung eines Frachtführers ist auf 8,33 SZR (= 9,52 EUR) pro Kilogramm des Rohgewichts der transportieren Ware begrenzt. 8,33 SZR gelten in Deutschland als marktüblich, es gibt allerdings noch 40 SZR als erhöhten Wert.