Lässt ein Kunde ein zweites Fahrzeug auf seinen Namen zu (z.B. der Vater für seinen Sohn), so kann dieses aufgrund der Zweitwagenregelung günstiger eingestuft werden, als bei einer einfachen Neuanmeldung bzw. Erstanmeldung. Es handelt sich dabei um SF2, d.h. der Versicherungsnehmer erhält zwei schadenfreie Jahre geschenkt.