Unter einer Rechtsschutzversicherung wird eine Versicherung verstanden, bei welcher der Versicherer die berechtigten Ansprüche für rechtliche Interessen des Versicherungsnehmers durchsetzt.
Was beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung
Zu den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung zählen neben der Übernahme der Gerichtskosten auch die Honorare für Sachverständige sowie die Zeugengelder. Auch die gesetzlichen Anwaltskosten des eigenen Anwalts und die des Gegners, im Falle des Prozessverlustes, werden vom Versicherer getragen. Der Versicherte darf den entsprechenden Anwalt selbst auswählen. Während Bußgelder und Geldstrafen ausgeschlossen sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung Strafkautionen, sodass der Versicherte im Ernstfall von einem Strafvollzug verschont bleibt.
Rechtschutzversicherungen gelten für gewöhnlich auch im europäischen Ausland und den dazu gehörenden Inseln und Mittelmeeranliegerstaaten. Verschiedene Tarife ermöglichen zudem einen weltweiten Versicherungsschutz. Der weltweite Versicherungsschutz ist in den Leistungen und in der Dauer des Auslandsaufenthaltes meist etwas eingeschränkt, sodass es sinnvoll ist, die jeweiligen Klauseln vor der Reise genau zu lesen. Für die Kinder gilt die Rechtsschutzversicherung der Eltern auch, wenn sie schon volljährig sind, sich aber noch in der Berufsausbildung befinden und in häuslicher Gemeinschaft leben.
Zu beachten ist jeweils die entsprechende Selbstbeteiligung, die in der Höhe variieren kann und pro Rechtsschutzfall gezahlt wird. Bei der Wahl des passenden Vertrages kann auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt gewählt werden.