Für wen die Rechtsschutzversicherung genau gilt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Hierbei muss zwischen dem sogenannten Single-Tarif und dem Familien-Tarif unterschieden werden. Wenn Sie sich für einen Familien-Tarif entscheiden, sind Partner und Kinder ebenfalls mitversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Ehepartner oder eine eheähnliche Lebensgemeinschaft handelt.
Auch Partner in einer nicht eingetragenen Partnerschaft können mitversichert werden, wenn beide Partner zusammen leben. Sie müssen dann im Versicherungsschein namentlich genannt werden. Kinder sind im Familientarif versichert, sofern sie sich in der Schule, der ersten beruflichen Ausbildung oder dem ersten Studium befinden und die häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht.