Was ist eine Grundzulage/ Kinderzulage?

Im Rahmen der Riester Rente sollen besonders Familien mit Kindern gefördert werden. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Kinderzulage in die Riester-Rente integriert. Die Zulage wird jährlich ausgezahlt und beträgt je nach Geburtsjahr 185 Euro (vor 2008 geboren) oder 300 Euro (nach 01.01.2008 geboren).

Wie lange wird die Kinderzulage gezahlt?

Die Zulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind ausgezahlt. Also mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Berufsausbildung oder Studium sogar bis zur Altersgrenze von 25 Jahren. Zusätzlich zur Riester Kinderzulage wird auch weiterhin die Grundzulage in Höhe von 175 Euro p.a. ausgezahlt. Im Rahmen der Ehegattenförderung erhält auch der nicht rentenversicherungspflichtige Ehegatte die Grundzulage in Höhe von 175 € p.a..

Riester Kinderzulage: Voraussetzungen

Für einen Anspruch auf Kinderzulage muss das Kind kindergeldberechtigt sein. Zudem muss der Mindesteigenbeitrag des Riester-Renten-Sparers in Höhe von 4% des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, entrichtet werden.

Beispiel-Rechnung:
Max hat ein kindergeldberechtigtes Kind (das nach 2008 geboren wurde) und im letzten Jahr 36.000 Euro brutto verdient.

36.000€ * 0,04 – 175€ (Grundzulage) – 300€ (Kinderzulage) = 965€

Max muss also mindestens 965 Euro pro Jahr in seine Riester-Rente einzahlen, um die vollen Zulagen, in Form von Grundzulage und Kinderzulage, vom Staat zu erhalten. .

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