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Kinderzulagen Riester-Rente: Das müssen Sie beachten

Kurzer Überblick

  • Die Kinderzulage erhalten Sie für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen.
  • Nur ein Elternteil kann die Zulage erhalten.
  • Pro Kind bekommen Sie 185 Euro jährlich, wenn es vor 2008 geboren wurde und 300 Euro, wenn es ab 2008 geboren wurde.

Kinderzulage Riester

Wer bekommt Kinderzulagen bei der Riester-Rente?

  • Die Kindergeldzulage erhalten Sie für jedes Kind, für das sie Kindergeld beziehen – höchstens also bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes. 
  • Grundsätzlich gilt: Nur ein Elternteil kann die Kinderzulage erhalten.
  • Wenn bei verheirateten Paaren beide Elternteile einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, bekommt automatisch die Mutter die Kinderzulage. Diese Regelung können Sie aber im Zulagenantrag ändern. 
  • Bei unverheirateten und geschiedenen Paaren erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bezieht. 
  • Die Kinderzulage erhalten Sie nur, wenn Sie mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens – abzüglich aller Zulagen – in die Riester-Rente einzahlen.

Beispielrechnung: Mindesteinzahlung für die Kinderzulage bei zwei Kindern

Bruttoeinkommen 45.000 Euro
davon 4 Prozent 1.800 Euro
./. Grundzulage 175 Euro
./. Kinderzulagen (2 x 300 Euro) 600 Euro
Mindest-Jahresbeitrag Riester-Rente 1.025 Euro
Mindest-Monatsbeitrag 85,42 Euro

 

In diesem Fall müssten also monatlich mindestens 85,42 Euro Beiträge in die Riester-Rente eingezahlt werden, um alle staatlichen Zulagen zu erhalten. Der Höchstbetrag für die Einzahlung liegt bei 2.100 Euro.

Wichtig: Wenn nur ein Elternteil einen Riester-Vertrag hat, sollte dieser auch zum Kindergeldberechtigten gemacht werden. Denn nur so erhält er auch die Kinderzulage.

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Die Höhe der Kinderzulage bei der Riester-Rente richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes: 

  • Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, erhalten Sie 185 Euro pro Jahr. 
  • Für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, erhalten Sie 300 Euro pro Jahr. 

Beispiel: Riester mit Kinderzulagen

Frau Müller hat zwei Kinder, die nach 2008 auf die Welt kamen. Sie erhält diese Zulagen:

Grundzulage: 175 Euro + Kinderzulagen: 600 Euro (2 x 300 Euro) = Gesamtzulagen: 775 Euro

Wie lange wird die Kinderzulage gezahlt?

Die Kinderzulage erhalten Sie ab dem Jahr, in dem Ihr Kind geboren wird. Sie erhalten die Kinderzulage solange, wie Sie auch Kindergeld für das Kind bekommen. Also mindestens 18 Jahre und maximal 25 Jahre lang. 

Gut zu wissen: Kindergeld erhalten Sie prinzipiell, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist. Bis zum 21. Lebensjahr Ihres Kindes können Sie Kindergeld erhalten, wenn das Kind als arbeitssuchend gemeldet ist. Bis maximal zum 25. Lebensjahr können Sie außerdem Kindergeld erhalten, wenn Ihr Kind sich noch in Ausbildung befindet (Schule, Berufsausbildung oder Studium), einen Freiwilligendienst leistet oder keinen Ausbildungsplatz findet und daher nicht mit der Berufsausbildung beginnen kann. 

Wie beantragt man die Kinderzulage bei der Riester-Rente?

Die Kinderzulagen beantragen Sie über den Zulagenantrag (Zusatzblatt Kinderzulage), den Sie von Ihrem Anbieter erhalten. Für jedes Kind muss ein eigener Zulagenantrag ausgefüllt werden. Sie können Ihrem Anbieter auch eine Vollmacht für einen Riester-Dauerzulagenantrag ausstellen, dann beantragt dieser alle Zulagen für Sie. Änderungen, also zum Beispiel die Geburt eines weiteren Kindes, können Sie Ihrem Anbieter in der Regel bequem elektronisch mitteilen. 

Kann man die Riester-Kinderzulage rückwirkend beantragen?

Sie können die Kinderzulage rückwirkend für zwei Jahre bis spätestens 31. Dezember beantragen. Die Kinderzulage für 2022 können Sie also noch bis zum 31.12.2024 beantragen. 

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