Ein Deckschaden entsteht, wenn ein Rüde eine läufige Hündin ungewollt deckt. Meist wird auch dem Halter der Hündin ein Mitverschulden zugeschrieben.
Die Hundehalterhaftpflicht übernimmt im Leistungsfall die Kosten für den Tierarzt und die Aufzucht der Welpen bzw. die Kosten für die Abtreibung.