Hundehaftpflicht für mehrere Hunde
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für einen Hund versichert nicht automatisch die Schäden eines weiteren Hundes mit. Es muss entweder ein separater Vertrag abgeschlossen oder der zweite Hund mit in den bestehenden Vertrag aufgenommen werden, damit der Versicherungsschutz gilt. Hier haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst:
1. Sammelverträge statt Einzelverträge
- Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, mehrere Hunde in einem Sammelvertrag zu versichern.
- Das ist oft günstiger als für jeden Hund einen separaten Vertrag abzuschließen. Klären Sie bei Ihrem Versicherer, ob alle Hunde problemlos integriert werden können.
2. Deckungsumfang prüfen
- Der Versicherungsschutz gilt dann für alle aufgenommenen Hunde.
- Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Versicherungssumme für mehrere Hunde ausreicht, da alle Schäden zusammen abgedeckt werden müssen.
3. Alternative: Zwingerhaftpflichtversicherung
- Wenn Sie mehrere Hunde (z. B. als Züchter oder Halter) betreuen, könnte eine Zwingerhaftpflichtversicherung sinnvoller sein.
- Diese deckt alle Tiere pauschal ab, oft inklusive neugeborener Welpen bis zu einem bestimmten Alter.
Einzelverträge: Wann sinnvoll?
Einzelverträge könnten sinnvoll sein, wenn die Hunde unterschiedliche Risiken (z. B. Listenhunde) darstellen oder bei speziellen Anforderungen, wie z. B. die Teilnahme an Prüfungen oder Wettkämpfen.Wann greift die Hundehaftpflicht?
Die Hundehaftpflicht greift immer dann, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht – egal, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Ein Beispiel: Wenn Ihr Hund einen Passanten anspringt und dieser sich dabei verletzt, übernimmt die Hundehaftpflicht die Kosten für die Behandlung. Auch wenn Ihr Hund fremdes Eigentum beschädigt, etwa Möbel oder Kleidung, kommt die Versicherung für die Reparatur oder den Ersatz auf. Wichtig ist, dass die Versicherung auch unberechtigte Forderungen abwehrt, falls Ihnen als Hundehalter zu Unrecht ein Schaden vorgeworfen wird.
Wann besteht eine Versicherungspflicht?
In Deutschland besteht die Versicherungspflicht für Hunde je nach Bundesland. Eine generelle Pflicht gilt in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In anderen Bundesländern wie Bayern, Hessen oder Nordrhein-Westfalen ist die Haftpflicht nur für sogenannte Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Hundehaftpflicht hingegen freiwillig. Unabhängig von der Pflicht ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für jeden Hundebesitzer sinnvoll, da schon kleine Unfälle hohe Kosten verursachen können.
Hundehaftpflicht: Beratung gewünscht?
Mit einer Hundehaftpflicht schützen Sie sich vor hohen Kosten durch Schäden, die Ihr Hund verursacht. Das können zum Beispiel Schäden in Mietwohnungen sein oder Kosten, wenn Ihr Hund Personen verletzt. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zur Hundehaftpflicht unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation. Vereinbaren Sie einfach online ein Beratungsgespräch.