Der echte Vermögensschaden liegt immer dann vor, wenn ein finanzieller Nachteil nicht aus einem Sach- oder Personenschaden resultiert. Stattdessen führen Fehler im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zu einem rein finanziellen Schaden bei einem Dritten.
Echte Vermögensschäden entstehen beispielsweise bei der Finanz- und Steuerberatung, bei falscher Rechtsberatung und beim Abschluss von wirtschaftlich bedeutsamen Verträgen.