Im Schadenfall wird die Leistung der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. Ein Beispiel: 150 € SB bedeuten, dass Schäden bis zu 150 € vom Kunden selbst gezahlt werden.
Der Vorteil bei Einschluss einer Selbstbeteiligung ist ein geringerer Beitrag.