Das Thema der Deliktfähigkeit beschäftigt sich mit der Frage, ob jemand für einen von ihm verursachten Schaden haftbar gemacht werden kann oder nicht. Folgende drei Stufen werden unterschieden:
- voll deliktfähig:
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr
- bedingt deliktfähig (beschränkt deliktfähig):
Minderjährige vom 7. bis zum 18. Lebensjahr haften für einen
Schaden, wenn bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur
Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht vorlag.
- nicht deliktfähig:
Minderjährige unter 7 Jahren (bei Schäden im Straßenverkehr unter 10 Jahren),
Geisteskranke, Bewusstlose (aber deliktfähig, wenn schuldhaft durch Alkohol etc. in
diesen Zustand versetzt)