Jeder, der seinen Grundbedarf im Ruhestand allein durch die gesetzliche Rente nicht decken kann, benötigt eine zusätzliche Vorsorge. Eine private Rentenversicherung ist vor allem für durch die Riester-Rente nicht geförderte Personen wie zum Beispiel Selbstständige, die ihre Altersvorsorge selbst organisieren müssen, eine zuverlässige Vorsorge fürs Alter. Ein großer Vorteil einer Rentenversicherung egal welcher Art ist eine lebenslange Rente mit garantierter Mindesthöhe bei Vertragsabschluss. Allerdings sollte sich der Versicherte die Beiträge auch lange genug leisten können, um ausreichend Guthaben für die erwartete Rente anzusparen, sonst lohnt es sich nicht. Für Kunden, die außerdem viel Wert auf Flexibilität und variable Leistungen legen, ist die private Rentenversicherung die einzig sinnvolle Option.
Beitrag und Dauer der Einzahlung können frei gewählt werden und statt lebenslanger Rente kann sich der Versicherte zu Rentenbeginn auch für eine Einmalzahlung entscheiden. Besonders für Selbstständige ist diese Option interessant, da die Rürup-Rente keine solche Möglichkeit bietet. Für Angestellte ist eine private Rentenversicherung nur sinnvoll, wenn die Betriebsrente sehr schlecht ausfällt und sie sich die Beiträge auf Dauer leisten können. Ein weiterer großer Vorteil der privaten Rentenversicherung ist der Steuervorteil: Besteuert werden nur die Erträge aus den laufenden Renten, der Versicherte zahlt also nur Steuern entsprechend dem Ertragsanteil der Einkommenssteuer. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind zum Beispiel nur 17 Prozent der monatlichen Rente aus der Versicherung steuerpflichtig. Die Höhe des Ertragsanteils ist einer Tabelle aus dem Einkommensteuergesetz zu entnehmen (vgl. hierzu § 22 EStG). Das angelegte Vermögen aus der privaten Rentenversicherung ist außerdem vererbbar und bei Bedarf, kündbar.