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Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung

Kurzer Überblick Garantiezins Lebens- und Rentenversicherung

Kurzer Überblick

  • Der Höchstrechnungszins für Neuverträge wird 2025 erstmals seit 30 Jahren angehoben und liegt derzeit bei 1 Prozent.
  • Der Höchstrechnungszins, auch Garantiezins genannt, bezieht sich in der Regel auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen
  • Er ist der Zinssatz, zu dem die Versicherer die Sparanteile der Kunden mindestens verzinsen müssen
Garantiezins

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins ist bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und bei Rentenversicherungen der garantierte Mindestzins. Also der Zinssatz, den Sie mindestens auf die angesparte Summe erhalten. Er gilt für die gesamte Laufzeit und bezieht sich nur auf den Sparanteil. Das heißt auf den Anteil Ihres Beitrags, der nach Abzug von Verwaltungskosten sowie ggf. dem Todesfall- und Hinterbliebenenschutz (bei Lebensversicherungen) übrig bleibt. 

Wie hoch ist der Garantiezins?

Der Garantiezins wird durch den sogenannten Höchstrechnungszins begrenzt, der durch das Bundesfinanzministerium jährlich festgelegt wird – auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 

Bis zum Höchstrechnungszins können Versicherer ihren Garantiezins selbst bestimmen, allerdings übernehmen sie meist den aktuellen Höchstrechnungszins. Daher werden Garantiezins und Höchstrechnungszins oft synonym verwendet. Seit 2025 beträgt der Höchstrechnungszins 1 Prozent.

 

Entwicklung des Höchstrechnungszinses

Zeitraum Höchstrechnungszins
Juli 1986 bis Juni 1994 3,50 %
Juli 1994 bis Juni 2000 4,00 %
Juli 2000 bis Dezember 2003 3,25 %
Januar 2004 bis Dezember 2011 2,25 %
Januar 2012 bis Dezember 2014 1,75 %
Januar 2015 bis Dezember 2016 1,25 %
Januar 2017 bis Dezember 2021 0,90 %
Januar 2022 bis Dezember 2024 0,25 %
Seit 2025 1,00 %

 

Für welche Verträge gilt der Garantiezins?

Der Garantiezins, der beim Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart wird, gilt über die gesamte Vertragsdauer. Sinkt der Höchstrechnungszins im Laufe der Zeit, hat das keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Das heißt, wenn Sie 1999 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie weiterhin einen Garantiezins von vier Prozent auf Ihren Sparanteil, auch wenn seitdem der Garantiezins stark gesunken ist. 

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