Sie können die private Krankentagegeldversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (= Kalenderjahr bei den meisten Versicherern) mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen. Die Kündigung kann dabei auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. Sollte der Versicherer den Beitrag erhöhen, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Information zum Erhöhungszeitpunkt außerordentlich kündigen.