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      Kann man die Rürup-Rente vererben?

      Kurzer Überblick Rürup-Rente vererben

      Kurzer Überblick

      • Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vererbbar. Stirbt die versicherte Person, verfällt das eingezahlte Kapital – eine Auszahlung an Erben ist im Normalfall ausgeschlossen.
      • Ein Hinterbliebenenschutz kann als Zusatz vereinbart werden. Nur dann erhalten Ehepartner oder Kinder (bis max. 25 Jahre und in Ausbildung) im Todesfall eine Rentenzahlung.
      • Bei Tod in der Rentenphase erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte monatliche Rente weiter ausgezahlt.
      • Bei Tod in der Ansparphase wird das bis dahin angesparte Guthaben an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.
      • Ohne Hinterbliebenenschutz gehen die Beiträge im Todesfall vollständig verloren. Es ist daher wichtig, diesen Schutz gezielt mit abzuschließen, wenn man Angehörige absichern möchte.
      Rürup Rente vererben

      Rürup-Rente vererben  mit Hinterbliebenenschutz

      Die Rürup-Rente (Basis-Rente) ist nicht frei vererbbar. Im Normalfall findet im Todesfall des Versicherten keine Auszahlung an die Erben statt. Das heißt, die eingezahlten Prämien verfallen beim Tod der versicherten Person. 

      Jedoch kann ein Hinterbliebenenschutz als Zusatzleistung in den Vertrag der Rürup-Rente aufgenommen werden. Dann gehen die eingezahlten Beiträge nicht verloren, sondern werden als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Mögliche Begünstigte sind dabei der Ehepartner oder ein sich in Ausbildung befindliches Kind bis zum Alter von maximal 25 Jahren (versorgungsberechtigte Hinterbliebene).

      Dabei gilt: 

      • Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte monatliche Auszahlung aus der Rürup-Rente.
      • Stirbt der Versicherte noch in der Ansparphase, wird das bis zum Todeszeitpunkt angesparte Vertragsguthaben ausgezahlt. 

      Tipp: Infos zu den Steuerersparnissen durch die Rürup-Rente finden Sie in diesem Ratgeber: Rürup-Rente von der Steuer absetzen. 

       

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