Ist Ihr Fahrzeug auch bei Unfällen im Ausland abgesichert?

KFZ-Versicherungen gelten in Europa und außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gehören. Dazu zählen die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren. Hier reicht das Kennzeichen als Nachweis für eine Autoversicherung aus.

Bei Fahrten in nicht EU-/EWG-Länder benötigt man die internationale Versicherungskarte (IVK), um eine gültige KFZ-Versicherung nachweisen zu können. Diese Versicherungskarte bescheinigt den Versicherungsschutz entsprechend den im besuchten Land gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungssummen. Der Schutz beträgt mindestens jedoch die Höhe der Summe, die in Deutschland vorgeschrieben ist.

Anhand der grünen Versicherungskarte können Sie bei Auslandsfahrten ausreichenden Schutz in der Haftpflichtversicherung nachweisen. In allen auf der Rückseite nicht durchgestrichenen Ländern besteht Versicherungsschutz. Schutz in der Kaskoversicherung kann individuell vereinbart werden.

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