Ist die Wohngebäudeversicherung absetzbar?

Bei der Wohngebäudeversicherung muss zwischen Privatpersonen und Unternehmen differenziert werden, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit geht.

Bei Privatpersonen ist ein Absetzen von der Steuer nicht möglich. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist zwar absetzbar, diese ist aber für gewöhnlich in der privaten Haftpflichtversicherung und nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Sachversicherungen lassen sich im Gegensatz zu Personenversicherungen von Privatpersonen nicht im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Besitzer einer Immobilie, die ausschließlich vermietet wird, kann die Wohngebäudeversicherung in Form der Nebenkostenabrechnung komplett an die Mieter weitergegeben. Steuerlich abgesetzt werden kann die Versicherung jedoch auch in diesem Fall nicht. Unternehmen haben die Möglichkeit, die kompletten Nebenkosten, die für das jeweilige Gebäude anfallen, als Betriebsausgaben abzusetzen.

Ein direktes Absetzen von der Einkommenssteuer ist im Falle der Wohngebäudeversicherung zwar nicht möglich, aber sie kann im Rahmen der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung steuermindernd wirken. .

Unsere Service-Nummer
08000 55 8000
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Unser Rückruf-Service
Wir rufen Sie gerne kostenlos zurück.
icon_43_grey
Unser Email-Service
Nutzen Sie unseren E-Mail-Service für Ihre Fragen.
icon_44_grey
Unsere Online-Beratung
Lassen Sie sich kostenlos beraten.
icon_45_grey