Bei der Wohngebäudeversicherung muss zwischen Privatpersonen und Unternehmen differenziert werden, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit geht. Bei Privatpersonen ist ein Absetzen von der Steuer nicht möglich. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist zwar absetzbar, diese ist aber für gewöhnlich in der privaten Haftpflichtversicherung und nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Sachversicherungen lassen sich im Gegensatz zu Personenversicherungen von Privatpersonen nicht im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.
Besitzt ein Bürger eine Immobilie ausschließlich dafür, dass er sie vermietet, kann die Wohngebäudeversicherung in Form der Nebenkostenabrechnung komplett an die Mieter weitergegeben werden. Steuerlich abgesetzt werden kann die Versicherung jedoch auch in diesem Fall nicht. Unternehmen haben die Möglichkeit, die kompletten Nebenkosten, die für das jeweilige Gebäude anfallen, als Betriebsausgaben abzusetzen. Ein direktes Absetzen von der Einkommenssteuer ist in Falle der Wohngebäudeversicherung zwar nicht möglich, aber sie kann in Rahmen der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung steuermindernd wirken.