Eine Leistung wird fällig, sobald die Diagnose einer versicherten Krankheit vorliegt und die Krankheit 14 Tage überlebt wird.
Ein klar definierter Leistungskatalog sichert Ihnen den Anspruch auf Leistungen. Versichert sind die schweren Erkrankungen, die am häufigsten auftreten und zu den schwersten gesundheitlichen wie finanziellen Einschränkungen führen.
Für den Todesfall kann die Zahlung einer zusätzlichen Kapitalsumme vereinbart werden.