Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichern den Lebensstandard, wenn Sie auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In den meisten Fällen schließt die Berufsunfähigkeit an die Arbeitsunfähigkeit (vergleiche Krankentagegeld) an.
Ist eine Ausübung Ihres Berufs zu 50% oder mehr für mindestens 6 Monate nicht mehr möglich, leistet der Versicherer die vereinbarte Rente bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Ausübung Ihres Berufes wieder möglich ist.
Die Einschätzung über eine Berufsunfähigkeit hat dabei durch einen Arzt zu erfolgen. Die maximale Leistungsdauer richtet sich nach dem vereinbarten Zeitraum (vereinbartes Endalter). Als Endalter empfiehlt sich der Zeitpunkt, ab dem man seine Altersrente aller Voraussicht nach beziehen wird, um hier keine Lücke entstehen zu lassen. In der Regel wird dies deshalb das 67. Lebensjahr sein.