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Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung

Kurzer Überblick

  • Wartezeit bei einer Versicherung bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach deren Ablauf beginnt.
  • Die Wartezeit bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung dauert in der Regel drei Monate.
  • Für besondere Leistungen, zum Beispiel Zahnersatz oder Psychotherapie, kann die Wartezeit acht Monate betragen.
Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung

Was sind Wartezeiten in der PKV?

Im Versicherungsumfeld bedeutet Wartezeit, dass nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages der Versicherungsschutz erst nach dem Ablauf der Wartezeit beginnt. Das heißt, das Versicherungsverhältnis besteht zwar schon und Sie bezahlen die Beiträge, jedoch erhalten Sie erst Leistungen aus der Versicherung, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. 

Warum gibt es in der PKV Wartezeiten?

Die Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung gibt es, damit die Versicherung nicht "noch schnell" abgeschlossen wird, wenn bereits bekannt ist, dass bald eine Leistung in Anspruch genommen werden muss. Gäbe es keine Wartezeiten, könnten die Versicherer ihr Risiko weniger gut kalkulieren und höhere Beiträge wären die Folge. Deshalb ist eine Wartezeit nicht – wie oft angenommen – ein Vorteil für Versicherer, sondern für die gesamte Gemeinschaft der Versicherten, da diese das erhöhte Risiko mit höheren Beiträgen abfangen müsste. 

Gut zu wissen: Die Wartezeiten in der PKV sind in den Musterbedingungen des PKV-Verbands und den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers festgelegt sowie gesetzlich in § 197 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert.  

 

Wie lange ist die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung? 

  • Die allgemeine Wartezeit bei einem Wechsel in die PKV liegt bei drei Monaten. Das betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen sowie Kosten für Medikamente, Brillen oder Massagen. Behandlungskosten, die durch einen Unfall entstehen, werden aber auch während der Wartezeit von der privaten Krankenversicherung erstattet.
  • Für besondere Leistungen kann die Wartezeit bis zu acht Monate betragen. Dazu gehören Psychotherapie, kieferorthopädische Behandlungen oder Schwangerschaft. Man spricht dann auch von der besonderen Wartezeit.
  • Bei der Pflegekrankenversicherung, insbesondere bei der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegekostenversicherung, gibt es zudem eine Sonderregelung. Hier darf die Wartezeit bis zu drei Jahre betragen. Bei Pflege-Bahr-Tarifen sogar fünf Jahre. 

Wann gibt es keine Wartezeit?

In der Regel gibt es in diesen Fällen keine Wartezeiten:

  • Für Behandlungen, die aufgrund eines Unfalls notwendig sind.
  • Wenn Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wird die Vorversicherungszeit angerechnet. Dann kann die Wartezeit reduziert werden oder komplett entfallen.
  • Bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung gilt die Wartezeit meistens nur für Leistungen, die im alten Tarif nicht enthalten waren.
  • Wartezeiten gelten zudem nicht für die Nachversicherung eines neugeborenen Kindes oder des Partners nach einer Heirat. 

Haben Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung? Unsere Versicherungsexperten beantworten sie gerne und berechnen Ihnen unverbindlich und kostenlos verschiedene Angebote. Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch. 

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