Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung kommt es für die Versicherten zunächst zu Wartezeiten. Die reguläre Wartezeit liegt bei drei Monaten. In dieser Zeit kann der Versicherte den Versicherungsschutz noch nicht ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen. Dies betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen, sowie beispielsweise auch die Kosten für Medikamente, Brillen oder Massagen. Lediglich Behandlungskosten,die durch einen Unfall in dieser Zeit entstehen, werden auch während der Wartezeit von der privaten Versicherung erstattet.
Neben der regulären Wartezeit von drei Monaten gibt es noch die besonderen Wartezeiten von bis zu acht Monaten. Diese besonderen Wartezeiten betreffen jedoch nur einige Leistungsbereiche, wie die Kostenübernahme für Psychotherapie, kieferorthopädische Behandlungen oder bei einer Schwangerschaft. Allerdings gibt es für Versicherte viele Möglichkeiten, dass die Wartezeiten erlassen werden. Dies ist beispielsweise bei einem lückenlosen Versicherungswechsel oder durch eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns möglich.