Wenn Sie eine Krankenhaustagegeld-Versicherung und eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie auch aus beiden Versicherungen Leistungen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt sind.
Zu beachten ist, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Versicherungsarten besteht.
Während der Versicherungsschutz einer Krankenhaustagegeld Versicherung nur für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes gilt, zahlt eine Krankentagegeld Versicherung während der gesamten Phase der Arbeitsunfähigkeit inklusive der Genesungszeit.