Wenn sie Ihre private Unfallversicherung kündigen möchten, so müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten, die in Ihrem Versicherungsvertrag niedergeschrieben ist. Ihre Kündigung sollten Sie in schriftlicher Form drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist an Ihren Versicherer senden, um eine ordentliche Kündigung zu erwirken. Es gibt jedoch auch bei der Unfallversicherung die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung.
Eine außerordentliche Kündigung hat für Sie als Versicherungsnehmer zur Folge, dass Sie die vertragliche Kündigungsfrist nicht einhalten müssen. Sie sind zu einer außerordentlichen Kündigung Ihrer Unfallversicherung gegenüber berechtigt, wenn Ihre Versicherung aufgrund eines Schadens die Beiträge erhöhen möchte. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihre Unfallversicherung schon vor Ablauf der Kündigungsfrist wirksam zu kündigen.
Beachten Sie jedoch, dass Ihnen bei einer Kündigung der Unfallversicherung keine bereits geleisteten Beiträge erstattet werden. Auch erlischt der Versicherungsschutz der Unfallversicherung sofort, was wiederum bedeutet, dass Sie nicht länger vor den Folgen eines Unfalls abgesichert sind. Werden Sie nach der Kündigung Ihrer Unfallversicherung invalide aufgrund eines Unfalls der außerhalb Ihrer Arbeitszeit geschehen ist, so haben keinerlei Ansprüche auf Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wenn Sie überlegen, Ihre Unfallversicherung aufgrund der monatlichen Beitragszahlungen zu kündigen, so empfiehlt sich ein vorheriges Gespräch mit Ihrem Versicherer. Häufig können die monatlichen Beiträge gesenkt werden oder der Umfang der Unfallversicherung verringert werden, was einen geringen finanziellen Aufwand für Sie bedeutet.