Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Ehrenamtlich tätige Personen oder Kinder in Kindergarten und Schulen, sowie Auszubildende am Ausbildungsplatz sind über eine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Auch als Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Unabhängig von Alter oder Einkommen steht Ihnen der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung immer zu.
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Neben Unfällen, die bei der Arbeitstätigkeit selbst passieren, sind auch sogenannte Wegeunfälle (Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit) mitversichert.
Was zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
• Verletztengeld (max. für 78 Wochen, 80% vom Bruttolohn)
• Verletztenrente (ab 20% Invalidität)
• Hinterbliebenenrente
• Unfallverhütung
• Rehabilitationsmaßnahmen
In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht:
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn Unfälle im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport passieren. Kinder sind außerhalb der Schule oder des Kindergartens nicht unfallversichert. Treten bleibende Schäden als Folge eines Unfalls auf, erhalten Kinder keine Rentenleistung. Daher ist insbesondere für Kinder eine private Unfallversicherung empfehlenswert.