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      Kündigung der Krankentagegeldversicherung

      Kurzer Überblick Kündigung Krankentagegeldversicherung

      Kurzer Überblick

      • Die ordentliche Kündigung einer Krankentagegeldversicherung ist meist mit 3 Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Je nach Vertrag entspricht dieses dem Kalenderjahr oder beginnt mit dem Vertragsdatum.
      • Eine außerordentliche Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Mitteilung möglich, zum Beispiel bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung.
      • Achten Sie auf mögliche Mindestlaufzeiten. Viele Versicherer verlangen eine Erstbindungszeit von 2 Jahren.
      • Kündigen Sie Ihre Versicherung nur, wenn bereits nahtloser Ersatz besteht, um Versorgungslücken im Krankheitsfall zu vermeiden.
      • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, inklusive Versichertennummer, Adresse und Unterschrift. Fordern Sie eine Kündigungsbestätigung mit Enddatum an.
      • Unser Tipp: Lasse Sie sich von unseren Experten beraten, um einen nahtlosen Übergang zum neuen Versicherer zu erhalten.
      Krankentagegeldversicherung kündigen

      Ratgeber-Inhalt

      Kündigungsfristen bei der Krankentagegeldversicherung

      Die Kündigungsfristen bei einer Krankentagegeldversicherung richten sich nach den Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag und können je nach Anbieter leicht variieren. Grundsätzlich sind jedoch die folgenden Punkte zu beachten:

      1. Ordentliche Kündigung:

      • Kündigungsfrist:
        In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
      • Versicherungsjahr:
        Das Versicherungsjahr ist oft identisch mit dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Es kann jedoch auch abweichend sein, z. B. vom Vertragsbeginn an gerechnet. Prüfen Sie hierzu die Vertragsunterlagen.

      Beispiele:

      • Kündigung zum Ende des Kalenderjahres:
        Wenn das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, müssen Sie die Kündigung spätestens bis zum 30. September einreichen, damit die Versicherung zum 31. Dezember endet.

      • Kündigung zum Ende eines abweichenden Versicherungsjahres:
        Falls das Versicherungsjahr z. B. am 1. Juli beginnt und am 30. Juni endet, müssen Sie 3 Monate vor dem 30. Juni kündigen, also spätestens bis zum 31. März.

      2. Außerordentliche Kündigung:

      Sie haben auch die Möglichkeit, die Krankentagegeldversicherung außerordentlich zu kündigen, etwa wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich die Leistungen verbessern. Die Kündigung kann dabei auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.

      In der Regel beträgt die Frist 1 Monat, nachdem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden. In diesem Fall können Sie früher kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln.

       

      Krankentagegeldversicherung kündigen und wechseln

      Kündigen Sie Ihre Krankentagegeldversicherung nur, wenn Sie bereits eine neue abgeschlossen haben oder sicherstellen können, dass Sie weiterhin abgesichert sind. Andernfalls riskieren Sie eine Versorgungslücke im Krankheitsfall.

      Wichtig: Beachten Sie, dass manche Versicherer Mindestlaufzeiten haben (oft 2 Jahre), sodass Sie erst nach Ablauf dieser Zeit kündigen und wechselnkönnen.

      Kündigung Krankentagegeldversicherung: Muster / Vorlage

      Die Kündigung des Krankentagegeldes muss schriftlich erfolgen. Hierbei sollten Sie Ihre Versichertennummer und Ihre vollständige Adresse angeben. Zudem sollten Sie eine Bestätigung mit Nennung des Beendigungszeitpunktes der Versicherung fordern. Wenn Sie selbst die Krankentagegeldversicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen wollen, so können Sie diesen ebenfalls im Schreiben angeben. Bevor Sie das Kündigungsschreiben abschicken, unterschreiben Sie dieses.

      Das muss im Kündigungsschreiben enthalten sein

      • Versichertennummer
      • Name und vollständige Anschrift des Versicherten
      • Anforderung einer Kündigungsbestätigung mit Nennung des Beendigungszeitpunktes
      • Alternativ: Nennung des Zeitpunktes, zu dem gekündigt werden soll
      • Unterschrift des Versicherten

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