Das Kündigen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte gut überlegt werden. Diese Versicherung sichert Sie gegen das unkalkulierbare Risiko einer Berufsunfähigkeit ab und bewahrt Sie vor dem finanziellen Schaden, der Ihnen ohne Versicherung entstehen kann. Nach der Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung steht Ihnen keinen Schutz mehr zu. Sollten Sie im Laufe der Jahre berufsunfähig werden, so müssen Sie die finanzielle Belastung selbst tragen.
Eine gute Alternative zur Kündigung ist der Wechsel Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Möchten Sie Ihre bisherige Versicherung kündigen, da Ihnen die monatlichen Beiträge zu hoch sind, so empfiehlt es sich die Tarife anderer Anbieter zu vergleichen. So können Sie bares Geld sparen, müssen aber nicht auf den Schutz und die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten.
Möchten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch kündigen, so können Sie dies unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist tun. Dies entspricht einer ordentlichen Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung und erfolgt meist zum Ende eines Versicherungsjahres. Haben Sie einen anderen Rhythmus für Ihre Beiträge gewählt (monatlich, vierteljährlich etc.) so können Sie meist einen Monat bevor die nächste Beitragszahlung fällig wird kündigen.
Lesen Sie in Ihrem individuellen Versicherungsvertrag nach, welche Kündigungsfrist bei Ihnen vereinbart wurde. Neben einer ordentlichen Kündigung steht Ihnen auch eine außerordentliche Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht ohne den Versicherungsumfang zu vergrößern. Achten Sie bei jeder Kündigung darauf, das Kündigungsschreiben als Einschreiben an die Versicherung zu schicken – so sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.