Ja, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, allerdings gelten bestimmte Bedingungen und Einschränkungen. Im Allgemeinen können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Es gibt jedoch eine Höchstgrenze für den abzugsfähigen Betrag, die als so genannte "Basisabsicherung" festgelegt ist. Diese Basisabsicherung beträgt 1.900 Euro, für Selbständige bis zu 2.800 Euro pro Jahr. Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die über diese Grenzen hinausgehen, sind steuerlich nicht absetzbar.
Außerdem werden die Beiträge zur Basisabsicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Beiträgen zur Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Altersvorsorgeverträgen, behandelt. Sie werden zuerst um einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte (sogenannte "zumutbare Belastung") gekürzt, bevor sie steuermindernd berücksichtigt werden können.