Grundsätzlich können alle rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und deren Ehegatten (Ehegattenförderung) eine Riester-Rente abschließen und deren Vorteile nutzen.
Zusätzlich gehören Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Versicherte während der Kindererziehungszeit, geringfügig Beschäftigte (sofern versicherungspflichtig), Bezieher einer vollen Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente zum förderberechtigten Personenkreis.
Selbständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sind ebenfalls zulagenberechtigt.
Auch für diese Berufsgruppen bietet sich die Möglichkeit der Ehegattenförderung (Förderung von nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehegatten).
Riester Rente: Zulagen Voraussetzungen
Voraussetzung um Riester Zulagen zu erhalten sind folgende:
- Rentenversicherungspflichtig Angestellt (oder angehörig einer der oben genannten Berufsgruppen)
- Einzahlung von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Riester Vertrag.