Rieser-Rente: Wer ist förderberechtigt?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Grundsätzlich können alle rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und deren Ehegatten (Ehegattenförderung) eine Riester-Rente abschließen und deren Vorteile nutzen.
Zusätzlich gehören Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Versicherte während der Kindererziehungszeit, geringfügig Beschäftigte (sofern versicherungspflichtig), Bezieher einer vollen Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente zum förderberechtigten Personenkreis. Selbständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sind ebenfalls zulagenberechtigt.
Auch für diese Berufsgruppen bietet sich die Möglichkeit der Ehegattenförderung (Förderung von nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehegatten).
Für wen ist eine Rieser-Rente sinnvoll?
Ob sie für Sie geeignet ist, hängt davon ab, ob Sie zu den förderberechtigten Personen gehören und wie sehr Sie von den Zulagen und Steuervorteilen profitieren können.
Arbeitnehmer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen:
- Die Riester-Rente ist besonders attraktiv für Menschen mit geringem Einkommen, da die staatlichen Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) einen großen Anteil an der Sparleistung ausmachen können.
- Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern kann durch die Kinderzulagen (je 300 € pro Jahr für nach 2008 geborene Kinder) und die eigene Grundzulage (175 € jährlich) profitieren, ohne selbst hohe Beiträge leisten zu müssen.
Familien mit Kindern:
- Eltern profitieren besonders von den Kinderzulagen. Pro Kind gibt es bis zu 300 € im Jahr, wenn das Kindergeld bezogen wird.
- Für Familien mit mehreren Kindern kann die Riester-Rente daher ein sehr lohnenswertes Modell der Altersvorsorge sein.
Arbeitnehmer mit Steuerpflicht:
- Die Riester-Rente bietet Steuervorteile, da die Beiträge (bis zu 2.100 € jährlich inkl. Zulagen) als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
- Besonders sinnvoll für Personen, die in Steuerklassen sind, bei denen sich Abzüge stark bemerkbar machen (z. B. Steuerklasse 1 oder 4).
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes:
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können die Riester-Rente ebenfalls abschließen und von den staatlichen Zulagen profitieren.
Frauen oder Geringverdiener in der Familienphase:
Personen mit geringem Einkommen oder in Elternzeit profitieren von der Riester-Rente, da sie bereits mit einem geringen Eigenbeitrag die vollen Zulagen erhalten können.
Beispiel: Eine Mutter in Elternzeit, die nur den Sockelbetrag von 60 € pro Jahr einzahlt, kann dennoch die vollen Zulagen (175 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage) erhalten.
Menschen, die sicherheitsorientiert vorsorgen möchten:
Die Riester-Rente bietet eine Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rente wird mindestens das eingezahlte Kapital (inkl. Zulagen) ausgezahlt. Das macht sie für sicherheitsorientierte Sparer attraktiv.
Für wen ist die Riester-Rente weniger sinnvoll?
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Selbstständige ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit:
Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind in der Regel nicht förderberechtigt. Für sie kann eine andere Form der privaten Altersvorsorge (z. B. Rürup-Rente) sinnvoller sein. -
Personen ohne Kinder und mit hohem Einkommen:
Für Singles oder kinderlose Menschen mit sehr hohem Einkommen ist die Riester-Rente oft weniger attraktiv, da die Zulagen im Verhältnis zu den Beiträgen gering ausfallen. Sie könnten von anderen Anlageformen wie ETFs oder Immobilien mehr profitieren. -
Menschen mit unregelmäßigem Einkommen:
Wenn Sie nicht regelmäßig Beiträge zahlen können, verlieren Sie eventuell die staatlichen Zulagen, was die Riester-Rente weniger attraktiv macht.
Riester Rente: Zulagen Voraussetzungen
Voraussetzung um Riester Zulagen zu erhalten sind folgende:
- Rentenversicherungspflichtig Angestellt (oder angehörig einer der oben genannten Berufsgruppen)
- Einzahlung von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) in den Riester Vertrag.