Im Krankheitsfall besteht weiterhin Anspruch auf Entgeltzahlung und somit ist auch die Entgeltumwandlung mit zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss weiter möglich.
Nach sechs Wochen Krankheit wird allerdings kein Lohn vom Arbeitgeber, sondern Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt. Es besteht zu diesem Zeitpunkt kein Entgeltanspruch.
Wenn Ihre betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung finanziert ist, muss diese bei Bezug des Krankengeldes also ruhen oder Beiträge werden ohne Zuschuss und Steuervorteil privat von Ihnen geleistet.