Betriebliche Altersvorsorge bei Krankheit
Generell gilt: Wenn Sie krank sind, haben Sie weiterhin Anspruch auf Bezahlung Ihres Arbeitsentgelts und damit auch auf die betriebliche Altersvorsorge. Dies gilt allerdings nur für den Zeitraum von sechs Wochen, in dem Sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.
Sind Sie länger als sechs Wochen krank, erhalten Sie als Arbeitnehmer Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung als Lohnersatz. Damit ruht Ihr Entgeltanspruch (also der Anspruch auf Ihr Gehalt) und gleichzeitig auch der Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, wenn diese durch Entgeltumwandlung finanziert wird.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie zahlen weiter selbst in die bAV ein (ohne Steuervorteil).
2. Sie beantragen eine Beitragsfreistellung bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie wieder arbeiten können.
Wird die bAV durch den Arbeitgeber finanziert, erfolgt meistens auch eine Beitragsfreistellung, bis Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Gut zu wissen: Was bedeutet Entgeltumwandlung bei der bAV?
Entgeltumwandlung (auch Gehaltsumwandlung) in der betrieblichen Altersvorsorge bedeutet, dass Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der bAV einzahlen. Zum Beispiel in eine Lebens- oder Rentenversicherung. Damit profitieren sie von Steuererleichterungen, weil sie auf den Teil, den sie in die bAV einzahlen, keine Sozialabgaben und keine Einkommenssteuer zahlen müssen.
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